[Wien] verein-wien

Martin Asmus (spam-protected)
Fr Okt 12 16:31:29 CEST 2012


Sorry, zu spät gesehen...
Wie immer eine umfassende und klare Ausarbeitung.
Danke Erich!

LG
Martin



"Erich N. Pekarek" <(spam-protected)> schrieb:

>
>Hallo!
>
>Wir danken Adi für die entbehrliche und auch nicht dem Forum 
>entsprechende Einmischung in eine öffentlich geführte Privatdiskussion 
>und schalten in der Folge auf einen anderen Kanal um: core oder privat.
>
>Harald muss ich insofern Recht geben, als:
>a) Aarons Aussagen sind leider dazu neigen tendenziell missverstanden
>zu 
>werden,
>b) das "meritokratische Vereinsprinzip" für den statutarischen Status 
>als Mitglied absolut unerheblich ist,
>c) Bestimmungen über den Erwerb der Mitgliedschaft und 
>Mitgliedschaftsrechte sowie daraus erwachsende Pflichten notwendiger
>und 
>bindender Inhalt der Statuten im Sinne des § 3 Abs 2 Z 5 u 6 VerG sind,
>
>an die der Verein und seine Organe und Mitglieder gleichermaßen
>gebunden 
>sind,
>d) davon abweichende Praxis statutenwidrig und daher unzulässig ist, 
>schon weil es der "Vereinsverfassung" nicht entspricht - wenn sie 
>dennoch geübt wird, lässt das gravierende Probleme aufkommen: wie z.B.:
>
>Zweifel über die Mitgliedschaft, sowie in Folge unsachlicher Entzug von
>
>Stimmrechten, etc., das kann nicht beabsichtigt sein und hätte 
>höchstwahrscheinlich die Auflösung zur Folge,
>e) ein Hang zu nachträglichen Verbesserungen im Sinne "Das war eh nicht
>
>so zu verstehen, sondern ..." für einen Vereinssprecher in 
>Vereinsangelegenheiten im besten Fall problematisch, für den Verein 
>hingegen in jedem Fall nachteilig ist.
>
>Ich würde inständigst darum ersuchen, dass in Angelegenheiten, die ganz
>
>klar in den Statuten geregelt sind, auf die Verbreitung von 
>Missverständlichem und Zweifelhaftem tunlichst verzichtet wird, im
>Falle 
>von Unklarheiten in den Statuten schlicht eine Verbesserung derselben 
>zur Vorlage an die folgende ordentliche oder außerordentliche GV 
>herangetragen wird. Worauf jedenfalls zu verzichten ist, ist die 
>Relativierung der Bindungswirkung von Statuten, denn hat man sich
>einmal 
>für die Organisationsform "Verein" entschieden, dann ist sie Grundlage 
>des Zusammenwirkens nach Innen wie Außen.
>Wenn ein Verein von vornherein nicht gewünscht war, dann sind die 
>Konsequenzen daraus auch zu ziehen, der Verein ist sodann aufzulösen. 
>Ich denke aber nicht, dass das momentan zur Diskussion steht. Insofern 
>müssen wir zum Verein ohne Wenn und Aber "Ja" sagen und es tunlichst 
>vermeiden ein derart fatales Bild im Umgang mit Statuten zu zeichnen, 
>dass dem Verein daraus irreparabler Schaden erwächst.
>
>
>SG
>Erich
>
>--
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>(spam-protected)
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