[Wien] verein-wien

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Fr Okt 12 16:47:17 CEST 2012


Hallo Erich!

Zum Teil stimme ich zu, bzw. akzeptiere ich, dass du vermutlich mehr
Ahnung von den rechtlichen Grundlagen hast als ich, dennoch:

-) Ich glaube nicht, dass im Vereinsrecht, oder in unsren
Vereinsstatuten festgeschrieben ist, dass Aaron (als
Vorstandsmitglied) über eine öffentliche Mailing-Liste irgendwelchen
sich mit Vornamen vorstellenden Personen gegenüber auskunftspflichtig
ist.

-) Ich vermute, dass Aaron das meritokratische Prinzip eher auf das
umgehen miteinander in der Community die hinter dem Verein steht
bezogen hat, und weniger auf den Verein der aus meiner Sicht
hauptsächlich als rechtliche Grundlage für Sachen wie das Housing
dient, da es zum Betrieb dessen eben eine Rechtsperson benötigt, und
man von keiner Einzelperson aus der Community erwarten kann, diese
Verantwortung alleine zu übernehmen.

-) Ich glaube nicht, dass es rechtlich ein Problem ist, dass sich der
Großteil des Community-Lebens eben nicht auf bürokratische Art und
Weise in den Verein eingliedert, sondern einfach unabhängig davon
stattfindet, solange keine direkten Vereinsthemen behandelt werden.

LG, Thomas


Am 12. Oktober 2012 16:15 schrieb Erich N. Pekarek <(spam-protected)>:
>
> Hallo!
>
> Wir danken Adi für die entbehrliche und auch nicht dem Forum entsprechende
> Einmischung in eine öffentlich geführte Privatdiskussion und schalten in der
> Folge auf einen anderen Kanal um: core oder privat.
>
> Harald muss ich insofern Recht geben, als:
> a) Aarons Aussagen sind leider dazu neigen tendenziell missverstanden zu
> werden,
> b) das "meritokratische Vereinsprinzip" für den statutarischen Status als
> Mitglied absolut unerheblich ist,
> c) Bestimmungen über den Erwerb der Mitgliedschaft und Mitgliedschaftsrechte
> sowie daraus erwachsende Pflichten notwendiger und bindender Inhalt der
> Statuten im Sinne des § 3 Abs 2 Z 5 u 6 VerG sind, an die der Verein und
> seine Organe und Mitglieder gleichermaßen gebunden sind,
> d) davon abweichende Praxis statutenwidrig und daher unzulässig ist, schon
> weil es der "Vereinsverfassung" nicht entspricht - wenn sie dennoch geübt
> wird, lässt das gravierende Probleme aufkommen: wie z.B.: Zweifel über die
> Mitgliedschaft, sowie in Folge unsachlicher Entzug von Stimmrechten, etc.,
> das kann nicht beabsichtigt sein und hätte höchstwahrscheinlich die
> Auflösung zur Folge,
> e) ein Hang zu nachträglichen Verbesserungen im Sinne "Das war eh nicht so
> zu verstehen, sondern ..." für einen Vereinssprecher in
> Vereinsangelegenheiten im besten Fall problematisch, für den Verein hingegen
> in jedem Fall nachteilig ist.
>
> Ich würde inständigst darum ersuchen, dass in Angelegenheiten, die ganz klar
> in den Statuten geregelt sind, auf die Verbreitung von Missverständlichem
> und Zweifelhaftem tunlichst verzichtet wird, im Falle von Unklarheiten in
> den Statuten schlicht eine Verbesserung derselben zur Vorlage an die
> folgende ordentliche oder außerordentliche GV herangetragen wird. Worauf
> jedenfalls zu verzichten ist, ist die Relativierung der Bindungswirkung von
> Statuten, denn hat man sich einmal für die Organisationsform "Verein"
> entschieden, dann ist sie Grundlage des Zusammenwirkens nach Innen wie
> Außen.
> Wenn ein Verein von vornherein nicht gewünscht war, dann sind die
> Konsequenzen daraus auch zu ziehen, der Verein ist sodann aufzulösen. Ich
> denke aber nicht, dass das momentan zur Diskussion steht. Insofern müssen
> wir zum Verein ohne Wenn und Aber "Ja" sagen und es tunlichst vermeiden ein
> derart fatales Bild im Umgang mit Statuten zu zeichnen, dass dem Verein
> daraus irreparabler Schaden erwächst.
>
>
> SG
> Erich
>
>
> --
> Wien mailing list
> (spam-protected)
> https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien




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