[Wien] verein-wien
Erich N. Pekarek
(spam-protected)
Fr Okt 12 16:15:38 CEST 2012
Hallo!
Wir danken Adi für die entbehrliche und auch nicht dem Forum
entsprechende Einmischung in eine öffentlich geführte Privatdiskussion
und schalten in der Folge auf einen anderen Kanal um: core oder privat.
Harald muss ich insofern Recht geben, als:
a) Aarons Aussagen sind leider dazu neigen tendenziell missverstanden zu
werden,
b) das "meritokratische Vereinsprinzip" für den statutarischen Status
als Mitglied absolut unerheblich ist,
c) Bestimmungen über den Erwerb der Mitgliedschaft und
Mitgliedschaftsrechte sowie daraus erwachsende Pflichten notwendiger und
bindender Inhalt der Statuten im Sinne des § 3 Abs 2 Z 5 u 6 VerG sind,
an die der Verein und seine Organe und Mitglieder gleichermaßen gebunden
sind,
d) davon abweichende Praxis statutenwidrig und daher unzulässig ist,
schon weil es der "Vereinsverfassung" nicht entspricht - wenn sie
dennoch geübt wird, lässt das gravierende Probleme aufkommen: wie z.B.:
Zweifel über die Mitgliedschaft, sowie in Folge unsachlicher Entzug von
Stimmrechten, etc., das kann nicht beabsichtigt sein und hätte
höchstwahrscheinlich die Auflösung zur Folge,
e) ein Hang zu nachträglichen Verbesserungen im Sinne "Das war eh nicht
so zu verstehen, sondern ..." für einen Vereinssprecher in
Vereinsangelegenheiten im besten Fall problematisch, für den Verein
hingegen in jedem Fall nachteilig ist.
Ich würde inständigst darum ersuchen, dass in Angelegenheiten, die ganz
klar in den Statuten geregelt sind, auf die Verbreitung von
Missverständlichem und Zweifelhaftem tunlichst verzichtet wird, im Falle
von Unklarheiten in den Statuten schlicht eine Verbesserung derselben
zur Vorlage an die folgende ordentliche oder außerordentliche GV
herangetragen wird. Worauf jedenfalls zu verzichten ist, ist die
Relativierung der Bindungswirkung von Statuten, denn hat man sich einmal
für die Organisationsform "Verein" entschieden, dann ist sie Grundlage
des Zusammenwirkens nach Innen wie Außen.
Wenn ein Verein von vornherein nicht gewünscht war, dann sind die
Konsequenzen daraus auch zu ziehen, der Verein ist sodann aufzulösen.
Ich denke aber nicht, dass das momentan zur Diskussion steht. Insofern
müssen wir zum Verein ohne Wenn und Aber "Ja" sagen und es tunlichst
vermeiden ein derart fatales Bild im Umgang mit Statuten zu zeichnen,
dass dem Verein daraus irreparabler Schaden erwächst.
SG
Erich
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