[Wien] verein-wien

Erich N. Pekarek (spam-protected)
Fr Okt 12 16:15:38 CEST 2012


Hallo!

Wir danken Adi für die entbehrliche und auch nicht dem Forum 
entsprechende Einmischung in eine öffentlich geführte Privatdiskussion 
und schalten in der Folge auf einen anderen Kanal um: core oder privat.

Harald muss ich insofern Recht geben, als:
a) Aarons Aussagen sind leider dazu neigen tendenziell missverstanden zu 
werden,
b) das "meritokratische Vereinsprinzip" für den statutarischen Status 
als Mitglied absolut unerheblich ist,
c) Bestimmungen über den Erwerb der Mitgliedschaft und 
Mitgliedschaftsrechte sowie daraus erwachsende Pflichten notwendiger und 
bindender Inhalt der Statuten im Sinne des § 3 Abs 2 Z 5 u 6 VerG sind, 
an die der Verein und seine Organe und Mitglieder gleichermaßen gebunden 
sind,
d) davon abweichende Praxis statutenwidrig und daher unzulässig ist, 
schon weil es der "Vereinsverfassung" nicht entspricht - wenn sie 
dennoch geübt wird, lässt das gravierende Probleme aufkommen: wie z.B.: 
Zweifel über die Mitgliedschaft, sowie in Folge unsachlicher Entzug von 
Stimmrechten, etc., das kann nicht beabsichtigt sein und hätte 
höchstwahrscheinlich die Auflösung zur Folge,
e) ein Hang zu nachträglichen Verbesserungen im Sinne "Das war eh nicht 
so zu verstehen, sondern ..." für einen Vereinssprecher in 
Vereinsangelegenheiten im besten Fall problematisch, für den Verein 
hingegen in jedem Fall nachteilig ist.

Ich würde inständigst darum ersuchen, dass in Angelegenheiten, die ganz 
klar in den Statuten geregelt sind, auf die Verbreitung von 
Missverständlichem und Zweifelhaftem tunlichst verzichtet wird, im Falle 
von Unklarheiten in den Statuten schlicht eine Verbesserung derselben 
zur Vorlage an die folgende ordentliche oder außerordentliche GV 
herangetragen wird. Worauf jedenfalls zu verzichten ist, ist die 
Relativierung der Bindungswirkung von Statuten, denn hat man sich einmal 
für die Organisationsform "Verein" entschieden, dann ist sie Grundlage 
des Zusammenwirkens nach Innen wie Außen.
Wenn ein Verein von vornherein nicht gewünscht war, dann sind die 
Konsequenzen daraus auch zu ziehen, der Verein ist sodann aufzulösen. 
Ich denke aber nicht, dass das momentan zur Diskussion steht. Insofern 
müssen wir zum Verein ohne Wenn und Aber "Ja" sagen und es tunlichst 
vermeiden ein derart fatales Bild im Umgang mit Statuten zu zeichnen, 
dass dem Verein daraus irreparabler Schaden erwächst.


SG
Erich




Mehr Informationen über die Mailingliste Wien