[Wien] Antrag für die GV

Lukas Roedl (spam-protected)
Mo Mai 24 11:15:07 CEST 2021


Hallo!

Im Zuge des untengenannten Antrags möchte ich darum bitten auch zu 
erläutern warum Mitgliedsanträge, bei denen die Aufnahme als 
ordentliches Mitglied beantragt wurde, nicht innerhalb der in den 
Statuten (§5 Abs. 3) genannten 3 monatigen Frist (weder positiv noch 
negativ) entschieden wurde.
Ich warte nun seit fast 5 Monaten auf irgendeine Rückmeldung deswegen - 
eine Eingangsbestätigung meines Antrages habe ich jedoch ziemlich rasch 
erhalten. Und soweit ich das verstanden habe, dürfte ich nicht der 
Einzige sein, der in dieser Situation ist.

Sofern wie unten erwähnt eine fehlende Verweigerung nach Verstreichen 
von drei Monaten automatisch zur ordentlichen Mitgliedschaft führt, 
müssten die betreffenden Personen ja mittlerweile als ordentliche 
Mitglieder geführt werden und könnten z.B. auch ihr Stimmrecht bei der 
anstehenden Genralversamlung ausüben.

Ich verstehe natürlich das alle Beteiligten ehrenamtlich tätig sind, 
würde mir aber trotzdem eine rasche Klärung wünschen.

Lg Lukas Roedl

Am 24.05.2021 um 01:20 schrieb Erich N. Pekarek:
> Hallo!
>
> Zu dieser Thematik möchte ich anmerken, dass mir das Vorgehen, den 
> Status eines Mitglieds einseitig zu ändern, nicht logisch und auch 
> nicht rechtskonform erscheint, da dies in den Statuten keine Deckung 
> findet. (Interessierte bitte P.S. lesen).
>
> Ich gehe von einem Datenbank- oder Abfragefehler aus, da ich nicht 
> annehmen kann, dass irgendjemand im Vorstand denken kann, dass er 
> guten Glaubens einseitig Mitglieder, denen die GV meines Wissens 
> bereits Vollrechte zuerkannt hat, als a.o. Mitglieder führen könnte.
> Abgesehen davon würde ein solcher Vorgang eine intransparente Hürde 
> darstellen, die die Gemeinnützigkeit gefährden und somit den Verein 
> schädigen könnte.
>
> Das kann ich mir bei keinem der Vorstandsmitglieder vorstellen, sodass 
> es sich nur um einen Fehler handeln kann. Und diesen bitte ich Euch, 
> den Verantwortlichen, die hier ehrenamtlich tätig sind, bitte nachzusehen.
>
> Und verzeiht MIR bitte die versehentlich verschlüsselt gesendete 
> Nachricht von vorhin.
>
> LG
> Erich
>
> P.S.:
> Soweit es sich nämlich nicht um juristische Personen oder rechtsfähige 
> Personengesellschaften (§ 5 Z 1 und 2) handelt, genügt zum Erwerb der 
> Mitgliedschaft die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und 
> unterzeichneten Antrags auf Mitgliedschaft an ein Vorstandsmitglied. 
> Der Werber wird sodann gemäß § 5 Z 3 zunächst außerordentliches 
> Mitglied. Wurde dies auf dem Antrag auch so erklärt, bleibt er a.o. 
> Mitglied. Ist im Mitgliedsantrag erklärt worden, dass man ordentliches 
> Mitglied werden möchte, so wird man dies bei Unterbleiben der 
> Verweigerung automatisch nach Verstreichen von drei Monaten, ohne, 
> dass dem Antrag widersprochen wurde. Ansonsten kann die Aufnahme auch 
> vor Ablauf dieser Frist erklärt werden.
>
> § 6 des Statuts sieht unter Lebenden ausschließlich den Austritt oder 
> den Ausschluss vor, wobei letzterer begründet sein muss. Eine nicht 
> auf übereinstimmenden Willenserklärungen fußende Änderung der 
> Mitgliedschaftsart sehe ich nicht, außer im Fall der 
> Ehrenmitgliedschaft - hierfür genügt die Ernennung.
> Zum Vorgang, Mitglieder einseitig zurückzustufen, muss gesagt werden, 
> dass der Status des außerordentlichen Mitglieds ja nur als Kompromiss 
> zwischen von Teilen der Community unerwünschten, vollwertigen 
> Vereinsmitgliedschaften und der aus administrativen Gründen nicht 
> haltbaren Zugangsgewährung an ansonsten vereinsfremde Personen sodann 
> als Art Schnuppermitgliedschaft auf Dauer gestaltet worden ist - die 
> aktuelle Fassung, die einige minimale Abänderungen (etwa die 
> Dreimonatsfrist statt sechs Monaten) erfahren hat, geht meines Wissens 
> noch auf den Entwurf, den der damalige Obmann Joe Semler zur 
> Abstimmung gebracht hat zurück. Die Urfassung dazu stammte von mir und 
> ich traue mich daher zu artikulieren, dass der Vorgang der einseitigen 
> Rückstufung niemals intendiert war.
>
>
>
> Am 23.05.21 um 23:59 schrieb Florian Schütz:
>>
>> Ich hatte in den letzten Tagen zwar Kontakt mit Teilen des 
>> Vorstandes, aber leider weder mit dem Schriftführerstellvertreter, 
>> der meinen Status als ordentliches Mitglied angezweifelt hat, noch 
>> mit dem Obmann, der in der derzeitigen Pattsituation ja das 
>> entscheidende Stimmrecht hat.
>>
>> Daher stelle ich den _Antrag_ für eine Erläuterung dieser Situation 
>> und eine Stellungnahme des Obmanns und des 
>> Schriftführerstellvertreter bei der Generalversammlung noch vor 
>> etwaigen Wahlen. Außerdem erwarte ich, dass allen angezweifelten 
>> Ordentlichen Mitglieder das Stimmrecht gewährt wird! Falls es hier 
>> noch Zweifel von Teilen des Vorstandes gibt erwarte ich mir eine 
>> Klärung vor den Wahlen, da es hier um mehr als 10% der 
>> Stimmberechtigten geht.
>>
>> lg
>>
>> Florian Schütz
>>
>>
>
>

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