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<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body>
<div class="moz-cite-prefix">Hallo!</div>
<div class="moz-cite-prefix"><br>
</div>
<div class="moz-cite-prefix">Im Zuge des untengenannten Antrags
möchte ich darum bitten auch zu erläutern warum Mitgliedsanträge,
bei denen die Aufnahme als ordentliches Mitglied beantragt wurde,
nicht innerhalb der in den Statuten (§5 Abs. 3) genannten 3
monatigen Frist (weder positiv noch negativ) entschieden wurde.</div>
<div class="moz-cite-prefix">Ich warte nun seit fast 5 Monaten auf
irgendeine Rückmeldung deswegen - eine Eingangsbestätigung meines
Antrages habe ich jedoch ziemlich rasch erhalten. Und soweit ich
das verstanden habe, dürfte ich nicht der Einzige sein, der in
dieser Situation ist.</div>
<div class="moz-cite-prefix"><br>
</div>
<div class="moz-cite-prefix">Sofern wie unten erwähnt eine fehlende
Verweigerung
nach Verstreichen von drei Monaten automatisch zur ordentlichen
Mitgliedschaft führt, müssten die betreffenden Personen ja
mittlerweile als ordentliche Mitglieder geführt werden und könnten
z.B. auch ihr Stimmrecht bei der anstehenden Genralversamlung
ausüben.</div>
<div class="moz-cite-prefix"><br>
</div>
<div class="moz-cite-prefix">Ich verstehe natürlich das alle
Beteiligten ehrenamtlich tätig sind, würde mir aber trotzdem eine
rasche Klärung wünschen.<br>
</div>
<div class="moz-cite-prefix"><br>
</div>
<div class="moz-cite-prefix">Lg Lukas Roedl<br>
</div>
<div class="moz-cite-prefix"><br>
</div>
<div class="moz-cite-prefix">Am 24.05.2021 um 01:20 schrieb Erich N.
Pekarek:<br>
</div>
<blockquote type="cite"
cite="mid:deedb29f-f311-37d0-adf0-cb79da6e5955@pekarek.at">
<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8">
<div class="moz-cite-prefix">Hallo!<br>
<br>
Zu dieser Thematik möchte ich anmerken, dass mir das Vorgehen,
den Status eines Mitglieds einseitig zu ändern, nicht logisch
und auch nicht rechtskonform erscheint, da dies in den Statuten
keine Deckung findet. (Interessierte bitte P.S. lesen).<br>
<br>
Ich gehe von einem Datenbank- oder Abfragefehler aus, da ich
nicht annehmen kann, dass irgendjemand im Vorstand denken kann,
dass er guten Glaubens einseitig Mitglieder, denen die GV meines
Wissens bereits Vollrechte zuerkannt hat, als a.o. Mitglieder
führen könnte.<br>
Abgesehen davon würde ein solcher Vorgang eine intransparente
Hürde darstellen, die die Gemeinnützigkeit gefährden und somit
den Verein schädigen könnte.<br>
<br>
Das kann ich mir bei keinem der Vorstandsmitglieder vorstellen,
sodass es sich nur um einen Fehler handeln kann. Und diesen
bitte ich Euch, den Verantwortlichen, die hier ehrenamtlich
tätig sind, bitte nachzusehen.<br>
<br>
Und verzeiht MIR bitte die versehentlich verschlüsselt gesendete
Nachricht von vorhin.<br>
<br>
LG<br>
Erich<br>
<br>
P.S.:<br>
Soweit es sich nämlich nicht um juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften (§ 5 Z 1 und 2) handelt,
genügt zum Erwerb der Mitgliedschaft die Übermittlung des
vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrags auf
Mitgliedschaft an ein Vorstandsmitglied. Der Werber wird sodann
gemäß § 5 Z 3 zunächst außerordentliches Mitglied. Wurde dies
auf dem Antrag auch so erklärt, bleibt er a.o. Mitglied. Ist im
Mitgliedsantrag erklärt worden, dass man ordentliches Mitglied
werden möchte, so wird man dies bei Unterbleiben der
Verweigerung automatisch nach Verstreichen von drei Monaten,
ohne, dass dem Antrag widersprochen wurde. Ansonsten kann die
Aufnahme auch vor Ablauf dieser Frist erklärt werden.<br>
<br>
§ 6 des Statuts sieht unter Lebenden ausschließlich den Austritt
oder den Ausschluss vor, wobei letzterer begründet sein muss.
Eine nicht auf übereinstimmenden Willenserklärungen fußende
Änderung der Mitgliedschaftsart sehe ich nicht, außer im Fall
der Ehrenmitgliedschaft - hierfür genügt die Ernennung.<br>
Zum Vorgang, Mitglieder einseitig zurückzustufen, muss gesagt
werden, dass der Status des außerordentlichen Mitglieds ja nur
als Kompromiss zwischen von Teilen der Community unerwünschten,
vollwertigen Vereinsmitgliedschaften und der aus administrativen
Gründen nicht haltbaren Zugangsgewährung an ansonsten
vereinsfremde Personen sodann als Art Schnuppermitgliedschaft
auf Dauer gestaltet worden ist - die aktuelle Fassung, die
einige minimale Abänderungen (etwa die Dreimonatsfrist statt
sechs Monaten) erfahren hat, geht meines Wissens noch auf den
Entwurf, den der damalige Obmann Joe Semler zur Abstimmung
gebracht hat zurück. Die Urfassung dazu stammte von mir und ich
traue mich daher zu artikulieren, dass der Vorgang der
einseitigen Rückstufung niemals intendiert war.<br>
<br>
<br>
<br>
Am 23.05.21 um 23:59 schrieb Florian Schütz:<br>
</div>
<blockquote type="cite"
cite="mid:trinity-d9682d78-8f1c-461d-b515-8cc27b817701-1621807198007@3c-app-gmx-bs67">
<meta http-equiv="content-type" content="text/html;
charset=UTF-8">
<div style="font-family: Verdana;font-size: 12.0px;">
<p><span style="font-size:12pt"><span
style="font-family:"Calibri",sans-serif">Ich
hatte in den letzten Tagen zwar Kontakt mit Teilen des
Vorstandes, aber leider weder mit dem
Schriftführerstellvertreter, der meinen Status als
ordentliches Mitglied angezweifelt hat, noch mit dem
Obmann, der in der derzeitigen Pattsituation ja das
entscheidende Stimmrecht hat.</span></span></p>
<p><span style="font-size:12pt"><span
style="font-family:"Calibri",sans-serif">Daher
stelle ich den <u>Antrag</u> für eine Erläuterung
dieser Situation und eine Stellungnahme des Obmanns und
des Schriftführerstellvertreter bei der
Generalversammlung noch vor etwaigen Wahlen. Außerdem
erwarte ich, dass allen angezweifelten Ordentlichen
Mitglieder das Stimmrecht gewährt wird! Falls es hier
noch Zweifel von Teilen des Vorstandes gibt erwarte ich
mir eine Klärung vor den Wahlen, da es hier um mehr als
10% der Stimmberechtigten geht.</span></span></p>
<p>lg</p>
<p>Florian Schütz</p>
</div>
<br>
<fieldset class="mimeAttachmentHeader"></fieldset>
</blockquote>
<br>
<br>
<fieldset class="mimeAttachmentHeader"></fieldset>
</blockquote>
<p><br>
</p>
</body>
</html>