[Wien] Frage Dachzugang und RWA

Sven Engelberger (spam-protected)
So Aug 9 15:18:44 CEST 2009


als eigentümer hast du jedenfalls einen berechtigten anspruch
die hv kann dir die zugangsfragen (alarm, etc.) am leichtesten beantworten, 
denn es gibt verschiedenste systeme.
für gewöhnl. gibt es keinen alarm, sofern mit den vorgesehenen schlüsseln 
geöffnet wird, denn der rauchfangkehrer muss ja auch rauf. die schlüssel 
werden manchmal vor ort verwahrt, od. beim hausmeister o. bei miteigentümer 
od. hv.
bleib auf den gangways u. pass auf dass die dachhaut nicht beschädigt wird, 
sowas kann aus lieben miteigentümern rasende bestien machen... : )
lg
s
----- Original Message ----- 
From: "Ulrich Pöschl" <(spam-protected)>
To: "wien" <(spam-protected)>
Sent: Sunday, August 09, 2009 3:03 PM
Subject: Re: [Wien] Frage Dachzugang und RWA


hi,

naja. es ist ein haus mit lauter eigentumswohnungen. die hausverwaltung
ist eigentlich von uns als eigentümern beautragt. ich bin also "kunde".

braucht man trotzdem die "freigabe" der HV?

ich hab guten kontakt zu den dachterrassen-eigentümern, aber da "sehe"
ich nichts.

der aufstieg für den rauchfangkehrer führt noch ca. 4 meter höher. oben
sind so nirosta-gitter-gangways mit "reling" um zu den schornsteinen zu
gelangen. da könnte man sicher einen masten anbringen.

ich steh halt auf dem standpunkt, dass 1/8 des daches auch mir gehört
und ich deshalb niemanden fragen muss. oder sieht das rechtlich anders
aus? :)

cheers,

Ulrich



Sven Engelberger schrieb:
> wenn das der einzige zugang zum dach ist, dürfte es sich bei den
> dachflächen (-terrassen) um nicht allgemein zugängliche flächen handeln,
> somit ist die erlaubnis der hausverwaltung einzuholen. event. kann die
> auch der hausmeister, der wahrschl. zugangsberechtigt ist weiterhelfen.
> lg
> sven


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