[Wien] Frage Dachzugang und RWA

Ulrich Pöschl (spam-protected)
So Aug 9 15:03:45 CEST 2009


hi,

naja. es ist ein haus mit lauter eigentumswohnungen. die hausverwaltung
ist eigentlich von uns als eigentümern beautragt. ich bin also "kunde".

braucht man trotzdem die "freigabe" der HV?

ich hab guten kontakt zu den dachterrassen-eigentümern, aber da "sehe"
ich nichts.

der aufstieg für den rauchfangkehrer führt noch ca. 4 meter höher. oben
sind so nirosta-gitter-gangways mit "reling" um zu den schornsteinen zu
gelangen. da könnte man sicher einen masten anbringen.

ich steh halt auf dem standpunkt, dass 1/8 des daches auch mir gehört
und ich deshalb niemanden fragen muss. oder sieht das rechtlich anders
aus? :)

cheers,

Ulrich



Sven Engelberger schrieb:
> wenn das der einzige zugang zum dach ist, dürfte es sich bei den
> dachflächen (-terrassen) um nicht allgemein zugängliche flächen handeln,
> somit ist die erlaubnis der hausverwaltung einzuholen. event. kann die
> auch der hausmeister, der wahrschl. zugangsberechtigt ist weiterhelfen.
> lg
> sven





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