[housing-orga] Fwd: Re: , Klima,
Peter Kuhm
(spam-protected)
Wed Oct 28 12:18:58 CET 2020
Hi,
On Wed, 28 Oct 2020 10:25:16 +0100 Julian Mähr wrote:
> > Wenn unten im Auslauf der Wendeltreppe ins Volle Richtung Keramit
> > gebohrt würde (anstelle durch den gemauerten Türstock unter dem Decken-
> > bogen wo trafoseitig dann die Wasserrohre im Weg sind) wär in dem Fall
> > relativ viel Platz. Vom Treppenauslauf müsste freilich auch noch hinüber
> > in den Vault gebohrt werden. Ein querendes Lüfttungsrohr sollte im Auslauf
> > kein Problem darstellen.
>
> Danke für den Input, werde das heute, wenn ich eh nochmal Maße nehme, anschaun.
ich hab mir das jetzt auch nochmal an einem Foto und dem Plan angesehen.
Ich glaub das war ein Fehleinschätzung von mir. Sorry.
> Die Wasserrohre machen mir am wenigsten Sorgen, zur Not kann das auch ich machen, wenn ich
> das passende Werkzeug hätte.
> Kostentechnisch wird das eher unproblematisch, mehr als 3h Arbeit sollte das Versetzten des
> "Geweih's" nicht verursachen. Werde schaun das ich hierzu mal einen Angebot einholen kann.
> Das muss wirklich nicht vom haus-eigenen Installateuer gemacht werden.
Die Idee auf den Haus- und Hofinstallateur zurückzugreifen war nur weil
der halt das Haus gut kennt. Ist aber in NÖ zu Hause und der hat damals
auf Anfrage von runout nicht reagiert.
Andere Installateure hat Christoph per Mail und Foto angefragt, die haben
abgewunken.
> > Zu vermeiden ist der begünstigungsschädliche wirtschaftliche Geschäfts-
> > betrieb. Neben Steuer gäbe es dann schnell auch gewerberechtliche
> > Verpflichtungen. Das Housing für andere auf ungenutzten Ressourcen
> > läuft als sog. "entbehrlicher Hilfsbetrieb". Da gibts einen Freibetrag
> > von 7300,-/a bezüglich Körperschaftssteuer und dafür ist keine USt zu
> > entrichten (Liebhabereivermutung) doch es muss unter den 30k /a
> > liegen, in Anlehnung an die Kleinunternehmerregelung (die wurde
> > 'unlängst' aber mal auf 36k /a geändert).
> >
> > lg,
> > Peter
>
> Oh, die Änderung auf 36k war mir noch nicht bekannt.
Vorsicht! Meine Aussage bezog sich auf die tatsächliche Kleinunter-
nehmerregelung und nicht die abgeleitete Anwendung für Vereine- Ob
das da auch zur Anwendung gebracht werden kann weiß ich nicht.
(Und die 36000 sind nur die Einbeziehung fiktiver USt als Berechnungs-
grundlage für Kleinunternehmer die die Regelung in Anspruch nehmen.)
Neu hingegen sind die 35k :
--- snip ---
Für Unternehmerinnen/Unternehmer, deren Nettoumsätze im Kalenderjahr
35.000 Euro (30.000 Euro bis 31. 12. 2019) nicht über steigen, kommt
die Steuerbefreiung fürr Kleinunternehmer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994)
zur Anwendung. Diese Grenze kann einmal innerhalb von 5 Jahren um
höchstens 15%, also um 5.250 Euro (um 4.500 Euro bis 31.12.2019)
überschritten werden. Diese Unternehmerinnen/Unternehmer brauchen
keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen; sie dürfen aber in
von ihnen ausgestellten Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen.
Weiters ist für diese Unternehmerinnen/Unternehmer der Vorsteuerabzug
nicht zulässig.
--- snap ---
lg,
Peter
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