[Discuss] [ff] RTR & Betrieb eines Funkfeuer-Knotens bzw. freien APs

Adrian D (spam-protected)
Do Jan 10 01:34:38 CET 2008


grundsätzlich ist der betrieb von kommunikationsnetzen bei der RTR 
anzeigepflichtig. auschlußgründe für die anzeigepflicht - aber auch 
weitere teile des TKG und der ÜVO - sind, wenn diese a) nicht 
kommerziell[1] (also zb unentgeltlich); b) nicht öffentlich[2] (zb nur 
geschlossener benutzerkreis) oder c) wenn die verbindung ausschließlich 
über schnittstellen erfolgt, die allgemein für teilnehmeranschlüsse 
anwendung finden [3].

in villach besteht derzeit allerdings leider derzeit noch kein netz. 
wir, aber auch unsere kollegen aus graz und bad ischl sind gerne bereit, 
bei der gründung einer villacher initiative behilflich zu sein.

grüße
adrian
0780/700888035

[1] http://www.rtr.at/de/tk/Spektrum2400MHz
[2] TKG §3 Z 17, §15
[3] TKG §3 Z 4


Wolfhard Lindner wrote:
> Wenn ich bei eurer Initiative mitmachen möchte und einen Funkfeuer-Knoten betreiben und/oder einen offenen AccessPoint (kostenlos oder gegen Entgelt) anbieten möchte - bin ich dann nicht ein Anbieter?
> 
> Ich habe des Öfteren gelesen, dass in Deutschland dann eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur notwendig ist usw.
> Wie sieht die Rechtslage in Österreich (auch bezüglich Haftung für illegale Aktivitäten) aus? Muss man bei der RTR irgend was anmelden? Weiß hier jemand genauer bescheid?
> 
> 
> Grüße
> Wolfhard
> 
> 





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