[Discuss] [ff] RTR & Betrieb eines Funkfeuer-Knotens bzw. freien APs

Wolfhard Lindner (spam-protected)
Do Jan 10 02:53:09 CET 2008


Vielen Dank für die perfekte Info Adrian!

VILLACH:
In Villach haben wir einen öffentlich zugänglichn WLAN-Hotspot in Betrieb. Damit versorgen wir links von uns einen Wohnblock und rechts von uns ein Hotel.

Im Wohnblock habe ich zwei "Stammnutzer", welche dauerhaft online sind und sich die Startseite (Bestätigung der Nutzungsbestimmungen) ersparen und auch eine fixe Bandbreite bekommen (die nutzen auch meinen Asterisk (VoIP)). Dafür beteiligen sie sich an den Leitungskosten.
Damit wäre das Angebot also kommerziell aber nicht öffentlich (da geschlossene Benutzergruppe).
Alle anderen surfen kostenlos - also nicht kommerziell.

Das Hotel wird ebenfalls kostenlos mit einer eigenen Richtantenne versorgt.
Hier habe ich jedoch Streit mit dem Hotelbesitzer, da die Gäste natürlich lieber mein kostenloses WLAN nutzen als das sauteure Hoteleigene. Deshalb habe ich einen "netten" Brief bekommen von wegen ob ich wohl eine Genehmigung hätte und er mir verbietet auf sein Grundstück zu strahlen, etc.

Deshab gehe ich hier lieber auf Nummer sicher...

Wie ich aus §15 TKG ersehen kann, kann ich auf jeden Fall mal eine Anzeige bei der RTR einbringen. Wenn die Anzeige unnötig war, bekomme ich einen Feststellungsbescheid der mir Rechtssicherheit gibt.

Ich habe natürlich schon länger über die Gründung einer Funkfeuer-Initiative nachgedacht, da ich aber Villach/Warmbad bin (und nicht in der Stadt selbst) denke ich jedoch, dass dies keinen Sinn hat. Ich wüsste keinen potentiellen Nachbarknoten, etc.


WIEN:
Wir sind gerade bei der Einrichtung eines Büros in Wien (Hietzinger Kai) - hierfür hätte ich mir die Teilnahme an Funkfeuer gedacht. Zusätzlich würde ich über meine Internetleitung einen offenen AP einrichten. Ich bin gerade im Gespräch mit der Hausverwaltung, die müssen ja der Montage am Dach leider zustimmen... Mühsamst...

Was ich bezüglich Funkfeuer noch nicht ganz verstanden habe: Der Uplink ins Internet wird grundsätzlich mal von Euch zur Verfügung gestellt. Kann/darf/soll ich meine eigene Internetleitung hier auch anbinden um euch zu entlasten? Wenn ja wie geht das vor sich?


Grüße
Wolfhard

-----Original Message-----
From: Adrian D [mailto:(spam-protected)] 
Sent: Thursday, January 10, 2008 1:35 AM
To: Wolfhard Lindner; (spam-protected)
Subject: Re: [ff] [Discuss] RTR & Betrieb eines Funkfeuer-Knotens bzw. freien APs

grundsätzlich ist der betrieb von kommunikationsnetzen bei der RTR 
anzeigepflichtig. auschlußgründe für die anzeigepflicht - aber auch 
weitere teile des TKG und der ÜVO - sind, wenn diese a) nicht 
kommerziell[1] (also zb unentgeltlich); b) nicht öffentlich[2] (zb nur 
geschlossener benutzerkreis) oder c) wenn die verbindung ausschließlich 
über schnittstellen erfolgt, die allgemein für teilnehmeranschlüsse 
anwendung finden [3].

in villach besteht derzeit allerdings leider derzeit noch kein netz. 
wir, aber auch unsere kollegen aus graz und bad ischl sind gerne bereit, 
bei der gründung einer villacher initiative behilflich zu sein.

grüße
adrian
0780/700888035

[1] http://www.rtr.at/de/tk/Spektrum2400MHz
[2] TKG §3 Z 17, §15
[3] TKG §3 Z 4


Wolfhard Lindner wrote:
> Wenn ich bei eurer Initiative mitmachen möchte und einen Funkfeuer-Knoten betreiben und/oder einen offenen AccessPoint (kostenlos oder gegen Entgelt) anbieten möchte - bin ich dann nicht ein Anbieter?
> 
> Ich habe des Öfteren gelesen, dass in Deutschland dann eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur notwendig ist usw.
> Wie sieht die Rechtslage in Österreich (auch bezüglich Haftung für illegale Aktivitäten) aus? Muss man bei der RTR irgend was anmelden? Weiß hier jemand genauer bescheid?
> 
> 
> Grüße
> Wolfhard
> 
> 





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