[Discuss] [Wien] GV-Antrag Änderung der Statuten

Pascal Ott (spam-protected)
Do Mai 20 16:35:01 CEST 2021


Hallo Adi,


Ich kann diesen Vorschlag leider auch nicht unterstützen, wie wohl ich dein Anliegen verstehe.

Das was du mit getroffener Vereinbarung beschreibst ist im Prinzip ein Beschluss des Vorstandes.

Begründung:
Mit deiner Methode könnten 3 Vorstandsmitglieder, sofern der Vorsitzende dabei ist, immer die anderen Mitglieder rauswerfen und damit die Entscheidungen des höchsten Gremiums (Generalversammlung) im Verein einfach umgehen. Ich als Mitglied hätte ein Problem damit, wenn 3 Personen die GV umgehen könnten. 

Das wäre nämlich in etwa so, als ob die Mehrheit im Parlament die Opposition rauswerfen könnte. 

Ich glaube aus denselben Gründen, die Vereinspolizei würde daher diese Statuten auch nicht anerkennen.
Und es gibt eine korrekte Vorgehensweise in den Statuten, die dieses Problem abdecken würden. Thomas hat das gut beschrieben.

LG
Pascal

> Am 20.05.2021 um 14:00 schrieb Thomas Käfer <(spam-protected)>:
> 
> Hallo Adi!
> 
> Falls eine Diskussion deines Vorschlags im Vorfeld der
> Generalversammlung gewünscht ist, hier mein Beitrag:
> 
> Wenn der Vorstand fehlende Effektivität in sich feststellt, sollte
> dieser eine außerordentliche Generalversammlung mit Neuwahlen
> einberufen. Unliebsame Vorstandsmitglieder zu entfernen, ohne die
> Vereinsöffentlichkeit dazu zu Wort kommen zu lassen, halte ich für
> undemokratisch. Daher unterstütze ich deinen Antrag nicht.
> 
> LG, Thomas
> 
> Am Do., 20. Mai 2021 um 10:48 Uhr schrieb Adi Marvillo <(spam-protected)>:
>> 
>> Hallo alle,
>> 
>> Ich möchte eine Abstimmung um Ergänzung der FF-Vereinsstatuten
>> vorschlagen - neuer Absatz der Vereinsstatuten in §11 als Abs 7.
>> 
>> Inhalt:
>> Bei Einschränkung der Produktivität im Vorstand haben die
>> Vorstandsmitglieder aktiv miteinander das Gespräch zu suchen, um einen
>> Konsens über das zukünftige Vorgehen in der aktuellen
>> Vorstandskonstellation zu finden - die getroffenen Vereinbarungen sind
>> für alle Vorstandsmitglieder verbindlich. Sollte das Gespräch mit einem
>> Vorstandsmitglied nicht möglich sein oder die getroffene Vereinbarung
>> von diesem missachtet werden, so kann dieses Vorstandsmitglied von
>> mindestens 30% des Vorstandes bzw. 2 Personen im Vorstand von ihrer
>> Funktion enthoben werden. In dem Fall muss gleichsam §11 Abs 2 ein
>> Ersatz des betreffenden Vorstandsmitglieds kooptiert werden.
>> 
>> Begründung:
>> Die Personen, die den Antrag einbringen die/den Betreffende/-n
>> auszuschließen sind mindestens 30% bzw. 2 Personen des Vorstandes, somit
>> ist der Willkür einzelner Personen schon eine Grenze gesetzt. Ich gehe
>> davon aus, dass im Vorstand niemand jemand anderem etwas böses will und
>> halte es trotzdem für wichtig, dass der Vorstand eine Handhabe hat, wenn
>> er merkt, dass eine produktive Vorstandsarbeit mit einem der
>> Vorstandsmitglieder nicht möglich ist. Dies ist ein Minderheitenrecht
>> und soll es vereinfachen produktiv arbeiten zu können. Bei so etwas
>> macht es IMO keinen Sinn etwaige Hürden einzubauen - entweder es
>> funktioniert, oder es funktioniert nicht - dann muss man sich generell
>> die Frage stellen, ob man im Verein alles richtig macht.
>> 
>> Lg Adi
>> 
>> --
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>> (spam-protected)
>> https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien
> 
> -- 
> Discuss mailing list
> (spam-protected)
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