[Wien] Antrag auf Statutenaenderung #2

Sebastian-Wilhelm Graf (spam-protected)
Sa Mai 22 13:22:52 CEST 2021


Hi!

> Welchen Vorteil hat das für wem?
> Warum soll man das beschränken?

Konkret geht es um die Frage wie ein verein funktionieren soll. Ich bin der  
meinung, dass aktive mitglieder auch entscheiden sollen wie es weitergeht.
(z.b. vorstaende, statutenaenderungen,...)

Eine form sich einzubringen ist es bei der generalversammlung mitzustimmen.  
D.h. die Antrage, Kandiatenvorstellungen etc selbst zu evaluieren und dann  
durch stimmenabgabe zur vereinszukunft beizutragen.

Mir ist auch klar, dass nicht jede person immer zeit/moeglichkeit hat an der GV  
teilzunehmen. Jedoch sollten Stimmdelegationen die Ausnahme sein und nicht  
die Regel.


Weitere argumente Pro/Kontra sowie gedanken die unabhaengig von meinem  
antrag bestanden findest du unter:
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/merge_requests/14


> Darf dann ein Vorstandsmitglied auch nur eine bestimmte Anzahl von Stimmen
> auf sich vereinen?

Es geht um stimmdelegationen, also stimmen von mitgliedern die nicht aktiv  
an der gv teilnehmen wollen. Diese koennen aktuell ihre stimme auf andere  
vereinsmitglieder uebertragen. Mir geht es darum die maximale anzahl der  
stimmen die jedes einzelne mitglied bei der gv hat auf 4 zu limitieren (1x  
selbst, bis zu 3x von anderen).

Die limitation ist unabhaengig der rolle im verein.

> dass ich nun plötzlich nicht mehr ein ordentliches Mitglied sein soll.
Dieser antrag ist unabhaengig von dem problem und ich bitte darum das nicht  
zu vermischen.




Michael Ebner writes:

> Am 22.05.21 um 03:05 schrieb Sebastian-Wilhelm Graf:
>> Hi!
>>
>> hiermit bringe ich volgende statutenaenderung/antrag ein:
>>
>> Die Generalversammlung beschliesst dass ab dem 1.6.2021 die Anzahl folgende  
>> Regel gilt und als Punkt §9 - 9 in den Statuten festgehalten wird:
>> Die Anzahl Stimmen die an ein einzlnes Vereinsmitglied in einer  
>> Generalversammlung delegierbar sind ist auf 3 beschraenkt.
>>
> Welchen Vorteil hat das für wem?
> Warum soll man das beschränken?
> Wenn man das weiter überlegt:
> Darf dann ein Vorstandsmitglied auch nur eine bestimmte Anzahl von Stimmen  
> auf sich vereinen?
> Mir erschließt sich das nicht.
>
> Ich kann auch nicht verstehen,
> das ich nach mehr als einem halben Jahr die Nachricht bekomme,
> dass ich nun plötzlich nicht mehr ein ordentliches Mitglied sein soll.
> Welchen Vorteil hat der Verein dadurch?
> Will der Verein das ich nun mitgestalte oder nicht?
>
> liebe Grüße
>
> michi



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