[Wien] Antrag auf Statutenaenderung #2

Michael Ebner (spam-protected)
Sa Mai 22 11:47:50 CEST 2021


Am 22.05.21 um 03:05 schrieb Sebastian-Wilhelm Graf:
> Hi!
> 
> hiermit bringe ich volgende statutenaenderung/antrag ein:
> 
> Die Generalversammlung beschliesst dass ab dem 1.6.2021 die Anzahl folgende Regel gilt und als Punkt §9 - 9 in den Statuten festgehalten wird:
> Die Anzahl Stimmen die an ein einzlnes Vereinsmitglied in einer Generalversammlung delegierbar sind ist auf 3 beschraenkt.
> 
Welchen Vorteil hat das für wem?
Warum soll man das beschränken?
Wenn man das weiter überlegt:
Darf dann ein Vorstandsmitglied auch nur eine bestimmte Anzahl von Stimmen auf sich vereinen?
Mir erschließt sich das nicht.

Ich kann auch nicht verstehen,
das ich nach mehr als einem halben Jahr die Nachricht bekomme,
dass ich nun plötzlich nicht mehr ein ordentliches Mitglied sein soll.
Welchen Vorteil hat der Verein dadurch?
Will der Verein das ich nun mitgestalte oder nicht?

liebe Grüße

michi



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