[Wien] 60 GHz im Gesetz
Peter Kuhm
(spam-protected)
So Jul 8 03:33:54 CEST 2018
Hi,
On Sat, 7 Jul 2018 11:04:42 +0200 Stefan Bürbaum wrote:
> Am 2018-07-04 um 13:52 schrieb Albert Rafetseder:
>
> > Seitens der EU, bitte diese ungenaue Zuschreibung mit entsprechender
> > Vorsicht zu genießen, hat [1] Seite 160 den Bereich 57-64 GHz als
> > "Mobile Service" im Programm und verweist auf [2] welches seinerseits
> > den Bereich 57-66 GHz unter "Breitband-Datenübertragungssysteme" mit der
> > Anmerkung "Keine festen Außeneinrichtungen" führt.
>
>
> Gerade der Zusatz macht es doch für Funkfeuer etwas schwer?
das Infoschreiben aus 2011
: Bmvit 60Ghz Richtfunk
: https://www.bmvit.gv.at/ofb/publikationen/infoblaetter/downloads/201103.pdf
behandelt ja zwei unterschiedliche Anwendungen
> Was braucht man das im Inneren?
na ja, es gibt zB so "Wireless HDMI" Geräte die mit 60 GHz arbeiten.
> Das wäre als Linkstrecke für hohe Datenrate interessant.
> Was ich mich frage ist warum man noch kein WLAN für 24 GHz spezifiziert
> hat, da gibt es auch einen ISM Bereich.
> Radargeräte die frei verkäuflich sind für Geschwindigkeitsmessung (Ich
> arbeite in einer Fahrschule) oder zur Geschwindigkeitsmessung von
> Geschoßen (Labradar zum Beispiel) nutzten den Bereich.
AFAIK sind in dem 24 GHz/K-Band duty cycles einzuhalten, d.h. man darf
nicht ständig senden.
Mehr zur Frequenznutzung in den Anlagen der
Frequenznutzungsverordnung 2013 – FNV 2013
--
Apropos Gesetz: Es läuft gerade ein Begutachtungsverfahren für eine
Novelle des TKG. So soll nicht nur das AFG dort reinkommen sondern es
gibt u.a. auch Anpassungen die dem 5G-Ausbau helfen sollen:
https://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/aut/begutachtungsverfahren/index.html
Servus,
Peter
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