[Wien] 60 GHz im Gesetz

Peter Kuhm (spam-protected)
So Jul 8 03:33:54 CEST 2018


Hi,

On Sat, 7 Jul 2018 11:04:42 +0200 Stefan Bürbaum wrote:

> Am 2018-07-04 um 13:52 schrieb Albert Rafetseder:
> 
> > Seitens der EU, bitte diese ungenaue Zuschreibung mit entsprechender
> > Vorsicht zu genießen, hat [1] Seite 160 den Bereich 57-64 GHz als
> > "Mobile Service" im Programm und verweist auf [2] welches seinerseits
> > den Bereich 57-66 GHz unter "Breitband-Datenübertragungssysteme" mit der
> > Anmerkung "Keine festen Außeneinrichtungen" führt.
> 
> 
> Gerade der Zusatz macht es doch für Funkfeuer etwas schwer?

das Infoschreiben aus 2011

: Bmvit 60Ghz Richtfunk
: https://www.bmvit.gv.at/ofb/publikationen/infoblaetter/downloads/201103.pdf

behandelt ja zwei unterschiedliche Anwendungen

> Was braucht man das im Inneren?

na ja, es gibt zB so "Wireless HDMI" Geräte die mit 60 GHz arbeiten. 


> Das wäre als Linkstrecke für hohe Datenrate interessant.
> Was ich mich frage ist warum man noch kein WLAN für 24 GHz spezifiziert
> hat, da gibt es auch einen ISM Bereich.
> Radargeräte die frei verkäuflich sind für Geschwindigkeitsmessung (Ich
> arbeite in einer Fahrschule) oder zur Geschwindigkeitsmessung von
> Geschoßen (Labradar zum Beispiel) nutzten den Bereich.

AFAIK sind in dem 24 GHz/K-Band duty cycles einzuhalten, d.h. man darf
nicht ständig senden.

Mehr zur Frequenznutzung in den Anlagen der
Frequenznutzungsverordnung 2013 – FNV 2013

--

Apropos Gesetz: Es läuft gerade ein Begutachtungsverfahren für eine
Novelle des TKG. So soll nicht nur das AFG dort reinkommen sondern es
gibt u.a. auch Anpassungen die dem 5G-Ausbau helfen sollen:
 
https://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/aut/begutachtungsverfahren/index.html

Servus,
Peter




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