[Wien] Generalversammlung? Geht's noch?

Josef Semler (spam-protected)
Di Mai 6 16:49:29 CEST 2014


Hallo Hans,
ich habe Tom bereits intern darüber in Kenntnis gesetzt, was ich von einem
Posting dieser Art auf einer Mailing-Liste halte, die sich weit über die
Vereinsgrenze hinaus erstreckt. In seiner Kritik ging es aber nicht um den
Übertrag der Mitgliedsrechte sonder lediglich um das Stimmrecht eines
Mitglieds auf ein anderes.
Diese Übergabe ist in der Statuten der Vereins Funkfeuer Wien geregelt.

Ich freu mich dich am Montag kennen zu lernen.

Joe Semler


Am 6. Mai 2014 16:39 schrieb Hans Kraus <(spam-protected)>:

> Hi,
>
>
> In der Sache hast Du wahrscheinlich Recht. Dazu habe ich folgendes
> gefunden:
>
> § 38 BGB
> Mitgliedschaft
> --------------
> Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die
> Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen
> werden.
>
> § 40 BGB
> Nachgiebige Vorschriften
> ------------------------
> Die Vorschriften des § 27 Abs. 1, 3, des § 28 Abs. 1 und der §§ 32, 33, 38
> finden insoweit keine Anwendung, als die Satzung ein anderes bestimmt.
>
> Aber aus meiner Sicht ist die Nichtigkeiserklärung vom Wahlvorstand zu
> erklären. Wenn der die Wahl für OK erklärt, dann gilt sie.
>
> Es bleibt noch der Weg zum Gericht mit einer Wahlanfechtung offen.
>
> Eine sehr persönliche Anmerkung dazu: ein Verein, bei dem man sich
> über die Statuten streitet, lebt meist nicht mehr sehr lange.
>
> MfG., Hans
>
> PS: ich möchte zu einem der nächsten Montagtreffen kommen und Mitglied
> werden.
>
> Am 06.05.2014 15:31, schrieb (spam-protected):
>
>> Hallo Liebe Funkfeuerianer!
>>
>> Es fällt mir schwer, meine aktuellen Gefühle in Worte zu fassen. Ich
>> pack's einfach nicht.
>>
>> Wir sind ein Verein nach dem Österreichischen Vereinsgesetz, und haben
>> uns an Gesetze sowie unsere Statuen zu halten.
>>
>> Zitat unserer Statuten §9, Zi.6, letzter Satz: "Die Übertragung des
>> Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen
>> Bevollmächtigung ist zulässig."
>>
>> Implizit lese ich daraus, dass mündliche Bevollmächtigungen nicht
>> zulässig sind. (bzw. ist das mmn irgendwie logisch.) Auch die
>> Weitergabe einer Vollmacht die um gültig zu sein den Namen des
>> Bevollmächtigten enthalten muss, ist definitiv nicht zulässig.
>>
>> Auch wenn ich Christian Bruckner und Gottfried Motowidlo (welche
>> soweit ich das Gestern mitbekommen habe bei den Abstimmungen die
>> Stimmen gezählt haben) beide für Ihre tolle Arbeit in unserer
>> Community schätze, muss ich folgende Kritik dennoch anbringen:
>> Wie man auf die Idee kommt, mündliche Vollmachten, besonders solche
>> die man nicht selbst gehört hat, als gültige Stimmen zu akzeptieren,
>> ist mir absolut schleierhaft.
>>
>> In meinen Augen sind durch diesen groben Formfehler sämtliche Gestern
>> getätigten Beschlüsse für nichtig zu erklären, und binnen der nächsten
>> 8 Wochen eine weitere Generalversammlung einzuberufen.
>>
>> Gleich preventiv an alle, die meinen "Es geht ja eh um nichts." -
>> Wenns für euch um nichts geht, euch somit der Verein egal ist, bitte
>> ich euch eure Mitgliedschaft in selbigem nochmals zu überdenken.
>>
>> Und bezüglich dem von manchen so verteufeltem Streiten (das ich mit
>> dieser Mail vermutlich mal wieder anzettle) - "Solange man noch
>> streitet, ist's einem noch nicht egal".
>>
>>
>> LG, Thomas Käfer
>>
>> --
>> Wien mailing list
>> (spam-protected)
>> https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien
>>
>>
> --
> Wien mailing list
> (spam-protected)
> https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien
>



-- 
Mit lieben Gruß
Joe Semler <https://www.xing.com/profile/Josef_Semler>
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URL: <http://lists.funkfeuer.at/pipermail/wien/attachments/20140506/bd44c443/attachment.htm>


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