[Wien] [vfgh-verfahren] EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf
Matthias Šubik
(spam-protected)
Mi Apr 9 09:41:56 CEST 2014
On 09.04.2014, at 09:07, Ulrich Pöschl wrote:
> hm. die VDS wird fallen, die "Service-Pauschale" wird bleiben, wetten?! :)
Ich mach mir mal den Spass, und beweise das ...
Hier eine Beispielrechnung (von der Seite "http://www.a1.net/internet/a1-festnetz-internet?wt_intern=schaufenster_fixed_fni" jetzt gerade):
"A1 Internet mit
Glasfaser Power 16"
3m x (17,90 + 1,25) 7%
9m x (23,80 + 1,25) 5%
oder in Summe: 267,90 + 15,00 ca. 6% verdeckter Aufschlag für den Kunden durch die ISP-Pauschale.
Der Staat bekommt auch hier überall seine 20%, nur bei Preiserhöhungen wird vermutlich nur der Basispreis Index angepasst.
Dafür hat man einen Einmaleffekt im Wettbewerb, falls der Mitbewerber die Pauschale nicht verrechnet.
Hier könnte der Regulierer eingreifen, weil beim Fliegen konnte man die Flughafengebühr auch nicht wegbestellen wenn man seinen Fallschirm mitbringt, und die Gebühr wurde gekippt.
Ich bin kein A1 Kunde, aber die EB/LB bei der RTR lassen darauf schließen, dass die 15 Euro Pauschale bei Abschluss fällig gestellt werden könnten. D.h. hier könnte ein Schelm auch noch den Zinsverlust/gewinn beim Kunden mitberechnen, allerdings muss dann erst geklärt werden, wie viel Chance/Risiko eines Vertragsrücktritts/kündigung bei MVD von 24 Monaten noch besteht.
Ich sehe hier Null-Chancen, dass die Service Pauschale abgeschafft wird, weil es ja die "Plakatpreise" zugunsten des Unternehmens beeinflusst, welches sie verwendet, außer der Regulierer greift ein, und verfügt dass ausgezeichnete Preise Endpreise sein müssen. Dann können wir uns aber über die anderen Einmalzahlungen wie Aktivierungsentgelt, Anschlussentgelt, Modembereitstellungsentgelt, SIM-Pauschale usw. unterhalten. Die machen nämlich auch schon einen beträchtlichen Anteil an einem prognostizierten 24 Monatsgeschäft aus.
bG
Matthias
PS: auch die Nennung von Einmalpreisen und Aufpreisen in anderer Schriftgröße (z.Zt. Miniaturschrift am Plakatrand) gehört abgestellt, macht es einer, machen es nämlich alle.
>
> lg, Uli
>
>
> Am 9. April 2014 06:31 schrieb Christian Bruckner <(spam-protected)>:
>
>> Fyi
>>
>> Mit sonnigen Grüßen
>> Christian Bruckner
>> +43 680 3255220
>>
>> Ebendorferstraße 19
>> A 2130 Mistelbach
>>
>> Von meinem Mobilephone gesendet
>>
>> Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
>>
>> *Von:* (spam-protected)
>> *Datum:* 08. April 2014 13:53:11 MESZ
>> *An:* "(spam-protected)" <(spam-protected)>
>> *Kopie:* "RA Ewald Scheucher \[SCHEUCHER Rechtsanwalt GmbH\]" <
>> (spam-protected)>
>> *Betreff:* *[vfgh-verfahren] EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf*
>> *Antwort an:* (spam-protected)
>>
>> *Der österreichische AK Vorrat hat einen Sieg für Bürgerrechte in Europa
>> errungen:*
>>
>> *EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig*
>>
>>
>>
>> Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller!
>>
>>
>>
>> Wir dürfen Sie über einen entscheidenden Etappensieg in unserem Verfahren
>> gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem österreichischen
>> Verfassungsgerichtshof (VfGH) informieren.
>>
>>
>>
>> In einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute
>> die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für
>> ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen und
>> Bürger der Europäischen Union und verstösst insbesondere gegen Artikel 7
>> (Recht auf Privatsphäre) und 8 (Datenschutzgrundrecht) der EU
>> Grundrechtecharta.
>>
>>
>>
>> Vor knapp zwei Jahren haben Sie - organisiert durch den AKVorrat - dieses
>> Verfahren vor dem VfGH mitinitiiert, der dem EuGH die entscheidenden Fragen
>> vorlegte. Gemeinsam mit den drei anderen Parteien im Verfahren vor dem
>> EuGH haben Sie einen historischen Sieg für die bürgerlichen Freiheiten in
>> Europa errungen.
>>
>>
>>
>> Die heute veröffentlichte Entscheidung stellt eindeutig klar, dass
>> technische Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle
>> Nutzer von Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr engen
>> und exakt definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind. Zwar
>> betont der EuGH, die Bekämpfung schwerer und insbesondere organisierter
>> Kriminalität und des Terrorismus sei ein legitimes Ziel im Sinne des
>> Gemeinswohls, doch lasse sich damit allein die Erforderlichkeit der
>> Datenspeicherung für die Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen
>> [Randziffer 51 des Urteils]. Der Schutz des Grundrechts auf Achtung des
>> Privatlebens verlange jedenfalls, dass sich dessen Einschränkungen auf das
>> absolut Notwendige beschränke.
>>
>>
>>
>> Nun ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben
>> aus dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Die
>> österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren intensiver Arbeit
>> einen Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
>> Union errungen. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett
>> aufgehoben und nicht nur einzelne Bestimmungen.
>>
>>
>>
>> Es bleibt zu hoffen, dass die EU in Zukunft geeignetere Mittel für die
>> Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von
>> Verkehrsdaten aller Nutzer. Die Wahlen zum Europaparlament Ende Mai sind
>> hier eine wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz,
>> Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere
>> Gesellschaft umgegangen wird. Die Arbeit des AKVorrat ist daher auch auf
>> der politischen Ebene noch nicht beendet.
>>
>>
>>
>> *Auswirkungen für Österreich*
>>
>>
>>
>> Für Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer Linie. Das
>> Urteil aus Luxemburg bedeutet nun eine Fortsetzung des laufenden
>> Verfahrens. des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen vor dem
>> Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse der Transparenz
>> wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und mündlich Verhandlung. Unser
>> gemeinsamer Vertreter im Verfahren, Rechtsanwalt Ewald Scheucher, rechnet
>> auf Basis des heutigen Urteils mit einer baldigen Aufhebung der heimischen
>> Vorratsdatenspeicherung.
>>
>>
>>
>> Auch die österreichische Umsetzung der nun aufgehobenen Richtlinie
>> definiert die Verwendungszwecke der Daten viel zu weit. Dass etwa die
>> Daten zu einem Internetzugang vom Staatsanwalt ohne Gerichtsbeschluss
>> für jede Art von Straftaten zulässig ist, kann nicht im Sinne des EuGH
>> Urteil sein.
>>
>>
>>
>> Wir halten Sie über diesen Verteiler selbstverständlich weiter auf dem
>> Laufenden über die nächsten Schritte im Verfahren vor dem EuGH.
>>
>>
>>
>> Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre wertvolle und motivierende
>> Unterstützung!
>>
>>
>>
>> Für den AKVorrat
>>
>> Christof Tschohl und Ewald Scheucher
>>
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