[Wien] Fwd: [vfgh-verfahren] EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf
Ulrich Pöschl
(spam-protected)
Mi Apr 9 09:07:53 CEST 2014
hm. die VDS wird fallen, die "Service-Pauschale" wird bleiben, wetten?! :)
lg, Uli
Am 9. April 2014 06:31 schrieb Christian Bruckner <(spam-protected)>:
> Fyi
>
> Mit sonnigen Grüßen
> Christian Bruckner
> +43 680 3255220
>
> Ebendorferstraße 19
> A 2130 Mistelbach
>
> Von meinem Mobilephone gesendet
>
> Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
>
> *Von:* (spam-protected)
> *Datum:* 08. April 2014 13:53:11 MESZ
> *An:* "(spam-protected)" <(spam-protected)>
> *Kopie:* "RA Ewald Scheucher \[SCHEUCHER Rechtsanwalt GmbH\]" <
> (spam-protected)>
> *Betreff:* *[vfgh-verfahren] EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf*
> *Antwort an:* (spam-protected)
>
> *Der österreichische AK Vorrat hat einen Sieg für Bürgerrechte in Europa
> errungen:*
>
> *EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig*
>
>
>
> Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller!
>
>
>
> Wir dürfen Sie über einen entscheidenden Etappensieg in unserem Verfahren
> gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem österreichischen
> Verfassungsgerichtshof (VfGH) informieren.
>
>
>
> In einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute
> die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für
> ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen und
> Bürger der Europäischen Union und verstösst insbesondere gegen Artikel 7
> (Recht auf Privatsphäre) und 8 (Datenschutzgrundrecht) der EU
> Grundrechtecharta.
>
>
>
> Vor knapp zwei Jahren haben Sie - organisiert durch den AKVorrat - dieses
> Verfahren vor dem VfGH mitinitiiert, der dem EuGH die entscheidenden Fragen
> vorlegte. Gemeinsam mit den drei anderen Parteien im Verfahren vor dem
> EuGH haben Sie einen historischen Sieg für die bürgerlichen Freiheiten in
> Europa errungen.
>
>
>
> Die heute veröffentlichte Entscheidung stellt eindeutig klar, dass
> technische Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle
> Nutzer von Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr engen
> und exakt definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind. Zwar
> betont der EuGH, die Bekämpfung schwerer und insbesondere organisierter
> Kriminalität und des Terrorismus sei ein legitimes Ziel im Sinne des
> Gemeinswohls, doch lasse sich damit allein die Erforderlichkeit der
> Datenspeicherung für die Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen
> [Randziffer 51 des Urteils]. Der Schutz des Grundrechts auf Achtung des
> Privatlebens verlange jedenfalls, dass sich dessen Einschränkungen auf das
> absolut Notwendige beschränke.
>
>
>
> Nun ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben
> aus dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Die
> österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren intensiver Arbeit
> einen Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
> Union errungen. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett
> aufgehoben und nicht nur einzelne Bestimmungen.
>
>
>
> Es bleibt zu hoffen, dass die EU in Zukunft geeignetere Mittel für die
> Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von
> Verkehrsdaten aller Nutzer. Die Wahlen zum Europaparlament Ende Mai sind
> hier eine wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz,
> Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere
> Gesellschaft umgegangen wird. Die Arbeit des AKVorrat ist daher auch auf
> der politischen Ebene noch nicht beendet.
>
>
>
> *Auswirkungen für Österreich*
>
>
>
> Für Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer Linie. Das
> Urteil aus Luxemburg bedeutet nun eine Fortsetzung des laufenden
> Verfahrens. des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen vor dem
> Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse der Transparenz
> wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und mündlich Verhandlung. Unser
> gemeinsamer Vertreter im Verfahren, Rechtsanwalt Ewald Scheucher, rechnet
> auf Basis des heutigen Urteils mit einer baldigen Aufhebung der heimischen
> Vorratsdatenspeicherung.
>
>
>
> Auch die österreichische Umsetzung der nun aufgehobenen Richtlinie
> definiert die Verwendungszwecke der Daten viel zu weit. Dass etwa die
> Daten zu einem Internetzugang vom Staatsanwalt ohne Gerichtsbeschluss
> für jede Art von Straftaten zulässig ist, kann nicht im Sinne des EuGH
> Urteil sein.
>
>
>
> Wir halten Sie über diesen Verteiler selbstverständlich weiter auf dem
> Laufenden über die nächsten Schritte im Verfahren vor dem EuGH.
>
>
>
> Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre wertvolle und motivierende
> Unterstützung!
>
>
>
> Für den AKVorrat
>
> Christof Tschohl und Ewald Scheucher
>
>
>
> (spam-protected)
>
> (spam-protected)
>
>
>
>
>
> _______________________________________________
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> http://six.pairlist.net/mailman/listinfo/vfgh-verfahren
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>
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