[Wien] Quelle für Ubiquity Geräte

Joe Semler (spam-protected)
Sa Dez 1 06:29:34 CET 2012





Am 28.11.2012 um 16:07 schrieb Clemens Hopfer <(spam-protected)>:

> Am Mittwoch, 28. November 2012, 10:59:06 schrieb (spam-protected):
>> Am 28. November 2012 10:46 schrieb Erich N. Pekarek <(spam-protected)>:
>>> [...]
>>> Bitte kein Herummurksen an spezifizierten Antennen - sonst könnten wir
>>> auch
>>> gleich selbst Antennen basteln - die weder vermessen wurden noch
>>> zugelassen
>>> sind und somit Probleme heraufbeschwören.
>> 
>> Naja, da muss ich schon widersprechen. Selbst bauen dürfen nur
>> Amateurfunker, und dann das Zeug auch nur betreiben so lange sie
>> daneben sitzen (oder so..).
> 
> Das bezieht sich nur auf Sendeequipment, und auch nur auf die Klasse CEPT1.
> 
> Antennen brauchen weder Genehmigung noch Messprotokoll.
> Jeder kann und darf sich Antennen selber bauen und betreiben (*), solange er 
> damit unter den zulässigen Strahlungswerten bleibt, das liegt aber in der 
> Verantwortung des Betreibers.
Muss hier Clemens recht geben. Und ich glaube, die Behörde sieht das auch recht locker.
Durch die Festlegung der eirp sind sie immer auf der richtigen Seite und der Betreiber hat die nachweispflicht.
Auch ich hab in vor vielen Jahren gemeint, die Wunderantenne bauen zu können. Erst als ich dann in der Branche gearbeitet hab war mir klar, dass die Hersteller einen verdammt guten Job machen und jagi-Direktoren irgendwo durch einen styroportrager zu stecken zwar eine nette Beschäftigung ist, nur wine Wunderantenne wird das dann doch nicht.
> 
> Generell ist es aber nur sinnvoll Antennen selber zu bauen, wenn man auch die 
> entsprechenden Messgeräte dazu hat, die preislich jenseits eines Sportwagens 
> liegen.
> 
>> 2,4 GHz Equipment kaufen und betreiben, von Anbietern bei denen man
>> als durchschnittlicher Endkunde nicht annehmen würde dass sie mit
>> illegalen nicht zertifizierten Waren handeln ist für jeden erlaubt.
> 
> Achtung: der Funkgerätehandel ist nicht reglementiert, d.h. jedem ist es 
> erlaubt beliebige Funkgeräte (Ausnahme: BOS-Geräte) zu vertreiben und zu 
> besitzen, selbst wenn das GSM-Stationen oder ähnliches ist.
> 
> Das Inbetriebnehmen ist generell nur mit Bewilligung erlaubt, wir haben Geräte 
> mit allgemeiner Bewilligung.
Naja, als nichtamateur musst du aber klar zu erkennen geben können, dass das Gerät nicht betriebsbereit ist. Also einen GSM-Sender in originalschachtel mit Verpackungsmaterial und sichtbar noch nie in betrieb gewesen, Das geht. Steht das kasterl mit Stecker auf einem kellerregal wird die Argumentation schwierig. :-)

> 
> 
Alles liebe Joe



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