[Wien] Knotenaufbau
Christoph Ulbrich
(spam-protected)
Fr Jul 1 11:53:05 CEST 2011
Hallo
> 1. Unser Haus hat kein Flachdach sondern eben nur einen Dachboden
> unter einem Gibeldach. Is das ein Problem?
das sollte mal kein probem sein
> 2. Wie machen wir unserer Vermieterin bzw. der Hausverwaltung klar,
> dass wir ein paar Antennen auf ihrem Dach installieren wollen und dazu
> zuerst mal den Schlüssel und dann in späterer Folge auch den Strom von
> da oben brauchen? Ich hab mit Hausverwaltungen eher die Erfahrung
> gemacht, dass sie alles was sie nicht kennen, kennen wollen oder aus
> dem sie keinen direkten Vorteil ziehen mal abblocken.
es empfiehlt sich schriftlich an die hausverwaltung einen antrag (nach
MRG §9) zu richten, dass du eine dachantenne errichten möchtest. die
hausverwaltung hat dann eine frist von 2 monaten um ihre zustimmung zu
erteilen. sollten sich die HV binnen dieser frist nicht melden gilt die
zustimmung als stillschweigend erteilt. am besten die zwei monate
einfach aussitzen.
nach rechtssprechung des OGH kann die zustimmung zur errichtung einer
dachantenne aus gründen der informationsfreiheit allerdings eh nicht
verweigert werden. selbst wenn du chello etc. im haus hast. außer es
stünden "höherstehende allgemeininteressen" (zB denkmlaschutz) der
errichtung entgegen - was aber auch kaum der fall sein wird.
de facto hast du ein recht auf eine dachantenne. und die meisten
hausverwaltungen wissen das auch und werden die zustimmung erteilen.
Hier ist der maßgebliche Rechtsatz des OGH
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_20031021_OGH0002_0050OB00199_03F0000_005
<http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_20031021_OGH0002_0050OB00199_03F0000_005>
in dem urteil geht es um fernsehen. es schaut für funkfeuer aber genau
so aus. wir judizieren das gerade mit der Mietervereinigung durch und
haben in erster instanz auch recht bekommen. unsere hausverwaltung ist
allerdings in revision gegangen, weshalb die entscheidung des
bezirksgerichts nicht rechtskräftig ist. (ich sollte das urteil bei
zeiten mal einscannen). in unserem fall geht es jetzt aber hauptsächlich
um formale fragen des wohnrechts und eigentlich nicht mehr um die
antenne selber.
von einer stromleitung aufs dach erzählst du am besten nichts - zumal
man das eh am besten über PoE macht, also nur ein Cat-Kabel (und kein
stromkabel) aufs dach legt.
aber in sachen technik und installation gibt es leute die sich besser
auskennen als ich.
lg
christoph
> 3. Unsere Wohnung liegt im ersten Stock also stellt sich uns auch die
> Frage, wie wir dann die Verbinung zum Dachboden herstellen. Müssten
> wir dann einen quasi eigenen Knoten (mit eigenem router) zu unserer
> Wohnung schaffen? Das Gebäude hat nämlich 5 Stockwerke.
>
> Mein Mitbewohner gaubt sich ausserdem zu erinnern, ein Funkfeuer mal
> zufällig von seinem Zimmer aus empfangen zu haben, deshalb wär mit
> einer etwas besseren Antenne ein Verbindung vielleicht auch direkt aus
> der Wohnung möglich, da wir direkt zum Kanal rausschauen ließe sich da
> vielleicht sogar einiges erreichen. Allerdings ist das wohl ziemlich
> Jahreszeiten abhängig weils im Sommer von Wegen Sichtkontakt schlecht
> aussieht (Bäume), außerdem ist das wohl sowieso nicht Sinn der Sache.
>
> Also lange Rede kurzer Sinn eigentlich wollte ich eh nur nachfragen
> obs passen würde, dass wir beim nächsten Montagstreffen einfach mal
> vorbeischauen um über diese Dinge zu reden. Auch für Messungen wärs
> grad praktisch weil ein Baugerüst an einer der Seiten des Gebäudes
> steht, dass man unter umständen ausnützen könnte.
>
> lg
> stephan & andreas
> --
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