[Wien] Funkfeuer derProzess / juristisches und technisches
Christoph Ulbrich
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Mi Aug 18 13:29:32 CEST 2010
Hallo funkfeuer,
ich hab meine/unsere geschichte ja schon vor einiger zeit mal
geschrieben. Wir haben vor mittlerweile über 2 jahren bei unserer
hausverwaltung (GEWOG) die errichtung einer dachantenne beantragt. Die
hausverwaltung hat das mit sich ständig ändedrnden argumenten immer
wieder verweigert.
Das ganze ging dann zur schlichtungsstelle für mietrechtliche
angelegenheiten der gemeinde wien, nachdem die MA50 ein tech. Gutachten
erstellt hat, das ergeben hat, dass nichts gegen die errichtung einer
dachantenne spricht, hat die hausverwaltung sich einen anwalt genommen,
und eine abtretung an das bezirksgericht veranlasst.
Nachdem die hausverwaltung das gutachten der MA50 nicht anerkannt hat,
hat nun das bezirksgericht ein weiteres gutachten in auftrag gegeben,
das zum selben ergebnis gekommen ist.
Siehe das gutachten hier
(http://www.grandtour.at/dokumente/gutachten_funkfeuer.pdf)!
Mitte Oktober ist nun die verhandlung beim bezirksgericht leopoldstadt1
juristisch sieht es ganz gut für uns aus. ich hab da aber noch einen
termin bei der mietervereinigung über die wir auch rechtschutzversichert
sind!
Das technische gutachten spricht ebenfalls in allen punkten für uns. Es
gibt nur einen ganz kleinen haken! Der gutachter hat bei der bewertung
der anschluss-möglichkeiten funkfeuer mit dem im haus vorhandenen
UPC-Chello verglichen. Dabei aber lediglich die download-raten
berücksichtigt. Nicht jedoch die übertragungsraten im Upload und auch
nicht, dass Funkfeuer mir ermöglicht einen eigenen server zu betreiben
(egal ob ich das dann wirklich mache oder nicht) was bei chello in den
AGBs verboten ist.
Grundsätzlich bin ich ja nach judikatur des ogh der meinung, dass ich
grundsätzlich das recht auf eine dachantenne habe und das vorhandensein
einer anderen anschlussmöglichkeit nicht relevant ist.
Trotzdem möchte ich aber vor gericht im fall des falles darauf eingehen
können. Könnte mir daher irgendjemand vom vorstand bestätigen, dass bei
funkfeuer (zumindest theoretisch) eine symetrische anbindung an das
internet vorhanden ist – und vorallem das der betrieb eines eigenen
servers ausdrücklich ERLAUBT ist.
Ich kann aus mangel an know-how technisch nichts zu funkfeuer oder
allgemein open-source beitragen. Deswegen versuch ich es halt
juristisch/weltanschaulich.
Bin deswegen sehr dankbar für jegliche unterstützung.
Danke und LG
christoph
PS: ich kläre noch ab ob die tagsatzung beim gericht öffentlich ist,
dann kann auch gerne wer den die sache interessiert vorbeikommen und
sich das anhörenn!
--
Christoph Ulbrich
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