[Wien] juristische fragen /recht auf antenne

Mike B. Kerber (spam-protected)
Di Nov 25 21:22:29 CET 2008


>    4. juristische fragen /recht auf antenne (Christoph Ulbrich)
> Date: Fri, 14 Nov 2008 19:32:55 +0100
> From: "Christoph Ulbrich" <(spam-protected)>
> Subject: [Wien] juristische fragen /recht auf antenne
> To: (spam-protected)
> Message-ID: <(spam-protected)>
> Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-1
> 
> Hallo liste, vorallem die juristen, 
> 
> wir kämpfen seit mittlerweile einem halben jahr für die anbringung einer
> antenne am dach (1020, Gr. Stadtgutgasse 14)! Leider gestaltet sich das
> als kampf gegen windmühlen. 
> 
> Die ausgangslage:
> Das Haus ist ein genossenschafts-bau (GEWOG). wir sind mieter einer
> wohnung, teile des hauses sind aber auch eigentumswohnungen, weshalb es
> mehrere miteigentümer gibt.
> 
> Was bisher geschah:
> 
> 1. wir haben der hausverwaltung mitgeteilt, dass wir eine antenne am dach
> anbringen wollen. Die hausverwaltung hat zu erst argumentiert, das würde
> den empfang des fernsehens (satelietenschüssel am dach) stören – was wir
> entkräften konnten. Dann kam als neues argument es habe sich einer der
> miteigentümer (nicht die GEWOG selbst) gegen die antenne ausgesprochen –
> daher wird die errichtung untersagt.
> 2. nach einigem hin und her mit der hausverwaltung (wir haben mit dem
> „recht auf eine antenne“ nach Miet rechtsgesetz bzw.
> Wohnungseigentumsgesetz argumentiert) hat sich die GEWOG als
> hausverwaltung als nicht zuständig erklärt – wir müssten die zustimmung
> von den eigentümern selbst einholen
> 3. wir schreiben einen brief an alle miteigentümer (=die leute die im haus
> eine eigentumswohnung besitzen) 
> 4. manche haben die duldung der antenne erklärt, die meiste gar nicht
> reagiert was aber egal ist, da die zustimmung laut MRG §9 nach 2 monaten
> als stillschweigend erteilt gilt.
> 5. einer der miteigentümer stimmte aber der antenne NICHT zu, weil dazu
> allgemeine teile des gebäudes in anspruch genommen werden. 
> 
> Hat jemand der im gegensatz zu uns kein juristischer laie ist, erfahrung
> mit so einer situation??
> 
> Ich habe dazu folgendes gefunden.
> Da wir Mieter sind, unser gegenüber aber Miteigentümer des hauses bewegen
> wir uns immer in einem graubereich zwischen MRG §9
> (http://www.jusline.at/9_Ver%C3%A4nderung_Verbesserung_des_Mietgegenstandes_MRG.html)
> und WEG §16 (http://www.jusline.at/16_Nutzung_%C3%
> 84nderung_und_Erhaltung_des_Wohnungseigentumsobjekts_WEG.html) 
>  
> Nach dem MRG §9 Abs.1 Z.2, Abs.2 Z.5 kann der vermieter seine zustimmung
> nicht verweigern (siehe Link oben) weil die antenne einem wichtigen
> interesse dient (stichwort rezipientenfreiheit)
> Nach dem WEG §16 Abs.2 Z.2 können auch allgemeine teile der liegenschaft
> in anspruch genommen werden. Nach Z. 4 können die miteigentümer auch die
> zustimmung nicht verweigern. 
> Zum thema zumutbarkeit bzgl. Anschluss an eine andere „internet-quelle“
> hab ich folgendes OGH urteil gefunden – wonach die errichtung einer
> antenne NICHT alleine mit dem hinweis auf einen kabelaschluss in haus
> verweigert werden kann. (link: 
> http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Justiz&Dokumentnummer=JJR_20031021_OGH0002_0050OB00199_03F0000_005&WxeFunctionToken=ab3f6487-8970-4d4f-a71d-8495340eee22
> )
> 
> Soweit unsere lage, hat jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht und
> könnte uns sagen wie wir am gescheitesten vorgehen. 
> Ich werde mich mi t hinweis auf die gesetzeslage und das OGH-erkenntnis
> noch mal an den miteigentümer wenden und mich dann wohl an die
> mietervereinigung oder AK oder so wenden und mal hören was die so sagen. 
> 
> Bin für tipps (oder einschlägige judiatur) dankbar
> christoph

Hallo Christoph!

Spät aber doch noch meine Meinung zu deinem Problem: Bei mehreren
Eigentümern gilt eigentlich immer (ich hab rumgesucht und keine ausnahme
gefunden) das Mehrheitsrecht.
Also wenn du die Zustimmung der Mehrheit (mehr als 50% der anteile) der
Eigentümer hast kannste montieren. Ich denke mal die Genossenschaft hat
noch die Mehrheit des Hauses in ihrem Besitz, wenn du die Zustimmung
aller (bis auf einen) Wohnungseigentümer hast sollte die GEWOG auch zur
Zustimmung bewegen können und auf den einen kann man vergessen (wenn das
ein "böser" ist, dann würde ich das ganze ohne viel wind über die bühne
bringen).
Für die Mehrheitsbestimmung ist in der Regel der Anteil wesentlich der
im Grundbuch steht. Grundbucheinträge kann jeder recht günstig einsehen
via rechtsanwälte, geometer, ...) Steht die GEWOG auch im Grundbuch ist
sie logischerweise auch (mit)zuständig ;)
Genaues sollte dir da aber die rechtsberatung der mietervereinigung
sagen. Ich denke aber das du bereits so das recht zur antennenmontage
hast, pass nur auf, das der einzige gegner nicht jemand ist der dann
etwas mutwillig beschädigt.

Viel erfolg

-mike

-------------- nächster Teil --------------
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