[Discuss] 3g Provider
Josef Semler
(spam-protected)
Di Apr 10 18:14:36 CEST 2012
Interessante Quelle.
Ich hätte noch auf 131 gefunden...
"...Da die Eingabe des Entsperr-Codes eine Eingabe von Daten i. S. d. §
148a ist, bleibt zu prüfen, ob sich der Täter eines betrügerischen
Datenverarbeitungsmissbrauchs strafbar macht.
Durch die Eingabe des Entsperr-Codes gibt der Täter gegenüber dem
Computersystem des Mobiltelefons vor, zum Entsperren berechtigt zu sein,
weshalb bei einer „Mensch-anstelleMaschine-Prüfung“ Betrugsähnlichkeit des
Täterverhaltens zu bejahen ist.
Ist aber alles sehr schwammig. Scheinbar versagt hier die Judikatur total
aber scheinbar stimmt das.
Am 10. April 2012 17:31 schrieb Adi Kriegisch <(spam-protected)>:
> Hallo!
>
> > Unter [1]standard.at hab ich dazu was aus 2005 gefunden. Wär
> interssant,
> > ob das noch seine Gültigkeit hat.
> > http://derstandard.at/2057881
>
> Kapitel 7 (Seite 127ff):
>
> http://www.it-law.at/uploads/tx_publications/Strafrechtliche_Aspekte_iZm_mobilen_Endgeraeten_-_Publ_20070108.pdf
>
> Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die einzige Möglichkeit, sich
> strafbar zu machen, wenn man bereits zu Vertragsabschluß den Vorsatz hat,
> die Grundgebühr (für die Vertragsdauer) nicht zu bezahlen, das Endgerät
> aber trotzdem verwendet.
> Alle anderen Varianten, das Entgerät zu entsperren sind aber legal.
>
> lg Adi
>
> -----BEGIN PGP SIGNATURE-----
> Version: GnuPG v1.4.6 (GNU/Linux)
>
> iD8DBQFPhFJE4996Sad3Vb4RAizNAKC3aNq2tR7zKbAHJtrMQWxadBN5bACgoF8n
> j3J5r5iP29S4Qnx4oq7JtA0=
> =61Ta
> -----END PGP SIGNATURE-----
>
>
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