[Discuss] Linksys WRT54GL Power Router

Bernd Petrovitsch (spam-protected)
Do Dez 14 17:17:38 CET 2006


On Thu, 2006-12-14 at 17:03 +0100, datacop (Clemens Hopfer) wrote:
> schaut mir aus wie ein normaler GL mit dd-wrt oder open-wrt etc. darauf 
> gespielt, somit keine Garantie (sehe ich das richtig?)

Auf die Gefahr, pingelig zu wirken, tu ich was für die Allgemeinbildung:

Eine "Garantie" ist frei definierbar und juristisch idR ein Versprechen
über ein Verhalten in der Zukunft. Da kann man mehr oder minder alles
mögliche "garantieren" und muß es b.a. in den Vertrag, AGB o.ä.
reinpacken.

Ich rate mal, daß du eigentlich Gewährleistung gemeint hast. Das ist das
Ding, wo es ein Gesetz (KSchG) gibt, wo drin steht, daß der
Gewährleistungszeitraum Verhandlungssache ist außer es ist eine
Business-to-Customer Geschäft oder nicht explizit festgelegt - da
schlagen die bekannte 2 Jahre zu.
Und jeder Privatverkäufer auf Ebay[0] schreibt dazu, daß es keine
Gewährleistung  o.ä. gibt[1].

Ja, ein Haufen Leute/Geschäfte verwechseln das auch (und stellen damit
ihre Ahnungslosigkeit unter Beweis) - z.T. wird das sogar vorsätzlich
sein, um die Kunden in falscher juristischer Sicherheit zu wiegen.

[ TOFU entsorgt ]

	Bernd

[0]: Und die Frage ist, welche Jurisdiktion dann schlagend ist.
[1]: Ob das vor Gericht hält, ist eine ganz ganz andere Frage.
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