[Wien] Einladung ao. Generalversammlung Juni 2020

Peter Kuhm (spam-protected)
Mi Jun 3 09:37:10 CEST 2020


Hi,

On Tue, 2 Jun 2020 21:28:13 +0200 Matthias Šubik wrote:

> Hallo David,
> ja, wir haben bei der Generalversammlung im Mai nämlich nicht alle
> Anträge bearbeiten können.
> Nach der Wahl haben wir ja eine Pause gemacht, und nach der Pause waren
> wohl viele in die verdiente Nachtruhe abgebogen.
> 
> Als ich dann gesehen habe, das wir sogar Anträge haben, die einander im
> Inhalt widersprechen, habe ich den Antrag auf Vertagung an die
> verbleibenden Wahlberechtigten gestellt, da eine vernünftige Diskussion
> vor der Abstimmung ein Ende der GV erst weit nach ein Uhr ergeben hätte.
> 
> Wir werdene also eine außerordentliche GV haben, bei der wir uns den
> bisher sieben Anträgen zur Statutenänderung widmen werden.

ob wir die ordentliche GV einfach unterbrochen haben und nun an einem
Folgetermin auch als o. zu Ende bringen - oder ob wir während der o.GV
beschlossen haben sie in einer a.o.GV weiterzuführen, ist mir egal.
Es stellt sich allenfalls die Frage ob jetzt noch neue Anträge zu
akzeptieren sind.

> Hierbei haben sich bisher folgende Themen herauskristalisiert:
> 
> Stimmübertragungen (drei Anträge)
> Mitgliederaufnahme (zwei Anträge)
> Kandidaturennennung 
> 
> Es sind alle eingeladen die bisher eingegangenen Anträge zu studieren,
> zu kommentieren, und zu diskutieren.
> 
> https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/merge_requests

Bitte die Abstimmpunkte zumindest als aussagekräftige Überschrift auch
noch in die TO einbringen. gitlab mag praktisch sein, aber nur dort: meh


Wenn es heißt die Anberaumung hat unter Angabe der Tagesordnung zu
erfolgen und es eine 3-Tagesfrist gibt, wo Anträge beim Vorstand
"schriftlich oder per E-Mail" gefordert sind und gültige Beschlüsse
nur zur TO erfolgen können, so kommt mir ein lapidarer Punkt Anträge
ohne jede Ausführungen, wenn auch mit Link in den off-site Gitlab-
Keller schon sehr schal vor.

Das Wordings ist halt nicht völlig "Turing complete". Die zeitgerechte
Einladung kann freilich nur unter Angabe eine vorläufigen TO erfolgen,
weil man mit den Anträgen länger Zeit hat, es aber eine Einreichfrist
gibt. Dahinter steckt die Absicht, dass die Anträge nicht nur dem
Vorstand (als Empfänger und Organisator der GV) vorzeitig bekannt ist
sondern, dass sie rechtzeitig in die endgültige TO einfließen können.

Den §9 Abs 4 "Beschlüsse nur zur TO" deute ich so, dass es wünschens-
wert ist, dass allen Mitgliedern im Voraus bekannt wäre welche Punkte
genau abgestimmt werden und sie ihre Teilnahme oder ggf Delegation
entsprechend priorisieren und organisieren können. Nur dem Wording
ist meine Deutung nicht zu entnehmen. Denkbar wäre auch einfach der
Wunsch, dass die Punkte dann am Abend schnell abgestimmt werden können.
Allenfalls mit vorbereiteten Abstimmzetteln.


Letzlich gibt es auch noch eine Pflichtpunkt für den Vorstand, die
Erstellung eine Jahresvoranschlags und in §10 Abs 1a muss die GV
dazu auch einen Beschluss fassen. Die dahinter stehende Absicht ist
sehr verständlich, sie war halt bei jährlicher Vorstandsneuwahl
etwas eigen, weil der Vorstand eigene, abweichende Akzente eigentlich
erst für das Folgejahr vorschlagen konnte. Nur so grundsätzlich, weil
über einen allf. neuen abweichenden bedeutenden Budgetpunkt sicher
eh Rückhalt von den Mitgliedern eingeholt würde.

cu,
Peter
 




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