[Wien] Online-Generalversammlung?

Albert Rafetseder (spam-protected)
Fr Apr 24 15:44:02 CEST 2020


Liebe Community,

TL;DR: Wir Vorstände streben eine Online-Generalversammlung über ein
selbst gehostetes "BigBlueButton" an. Weiters braucht es Kandidaturen,
Anträge usw. -- Wir erbitten Eure Rückmeldung!

Wikiseite in Vorbereitung:
https://wiki.funkfeuer.at/wiki/Regionen/Wien/Verein/202005_GV

Langfassung:

Der Mai steht vor der Tür, und damit auch die Generalversammlung (GV)
unseres Vereins FunkFeuer Wien. Spätester Termin wäre der 27.05.2020 für
eine reguläre Ablöse des Vorstands. Aus heutiger Sicht kann aufgrund der
Corona-Maßnahmen aber keine GV mit persönlicher Anwesenheit stattfinden
-- die Frage ist, was tun wir sonst?

Wir Vorstände haben bei der Vereinsbehörde nachgefragt, deren Antwort
Ihr unten nachlesen könnt. Wir haben auch von anderen Vereinen gehört,
die eine ganz ähnliche (bis wortidente) Antwort bekommen haben.

Kurz gesagt würde die Vereinsbehörde dem Verein zwar keine Strafe
aufbrummen, würde die aktuelle Vorstandsperiode auslaufen und kein neuer
Vorstand gewählt werden. Allerdings erlischt mit dem Ende der
Vorstandsperiode die Vertretungsbefugnis, wodurch FunkFeuer auch keine
Rechnungen für Uplink usw. mehr bezahlen, kein Geld für Housing
einnehmen könnte, ...

Davon ganz abgesehen ist die GV das höchste demokratische Gremium im
Verein, und wir finden, dass das den entsprechenden Respekt verdient.


Daher schlagen wir vor, die GV über ein Open-Source-Online-Tool
("BigBlueButton", BBB) abzuhalten, das einer unserer Vorstände im
FunkFeuer-Housing selbst hostet. BBB ermöglicht sowohl zentrale
Präsentationen, die an alle Teilnehmer_innen gestreamt werden, als auch
verschiedene Rückkanäle: Mikrofon, Chat, Umfragen. Es läuft in allen
modernen Browsern, auch mobilen, ohne Installation. (Ich verwende BBB in
der Arbeit regelmäßig mit Gruppen von 50 Personen, und es funktioniert
tadellos.)

Zweifellos wäre eine solche Online-GV anders als eine, bei der man sich
persönlich trifft. Zweifellos müssen wir uns anstrengen, einen
sinnvollen Ablauf hinzukriegen, von den Berichten angefangen bis zu den
Anträgen und Wahlen. Wir Vorstände halten es aber für problematischer,
die GV ausfallen zu lassen.

Apropos Wahlen: Es stehen wie üblich sechs Vorstandspositionen zur Wahl,
und auch die Funktionsperiode der beiden Rechnungsprüfer endet. Bitte
kandidiert rechtzeitig, bevorzugt mittels öffentlicher Meldung
(inklusive Position/en) auf (spam-protected)

Apropos Anträge: Auch Anträge zur Tagesordnung müssen vorab gemeldet
werden. Auch hier unsere Empfehlung, dies mit genug Vorlaufzeit und
öffentlich via (spam-protected) zu tun, damit im Vorfeld schon
eine sinnvolle Diskussion stattfinden kann.


Abschließend möchten wir nochmals unterstreichen, dass die GV uns allen
"gehört" und uns alle angeht. Wir laden alle ein, die Situation zu
diskutieren und Vorschläge zu machen.

Schöne Grüße im Namen des Vorstands,
  Albert Rafetseder (Obmann FunkFeuer Wien).

P.S.: Wer so weit gelesen hat, soll nicht für den Wiki-Link wieder
raufscrollen müssen ;-)

https://wiki.funkfeuer.at/wiki/Regionen/Wien/Verein/202005_GV

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> Von: Albert Rafetseder
> Gesendet: Dienstag, 7. April 2020 20:06
> An: *LPD W SVA 3 Vereins- Versamml- Medienr Angel.; *LPD W
> Betreff: Vereine: Corona und Generalversammlungen
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> die Vertretungsbefugnis des aktuellen Vorstands unseres Vereins
> endet im Mai, weswegen eine Generalversammlung abzuhalten wäre.
>
> Wie soll damit umgegangen werden, solange es wegen Corona-Maßnahmen
> effektiv ein Verbot für Veranstaltungen gibt?
>
> Vielen Dank,
>   Albert Rafetseder.


Sehr geehrter Herr Rafetseder,

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage darf der Verein derzeit keine
Mitgliederversammlung zur Wahl der organschaftlichen Vertreter abhalten.
Eine derartige Mitgliederversammlung kann erst zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt werden. Dies ist letztendlich eine vereinsinterne
Angelegenheit. Vonseiten der Vereinsbehörde sind dafür keine Sanktionen
vorgesehen, und ist dies auch nicht verwaltungsbehördlich strafbar.

Nach Ablauf der Funktionsperiode der organschaftlichen Vertreter kann
allerdings niemand den Verein nach außen vertreten. Die Vereinsbehörde
darf leider keine automatische Verlängerung der Funktionsperiode
vornehmen. Erst wenn eine neue Wahl der organschaftlichen Vertreter
erfolgt ist, kann das Ergebnis dieser Wahl von uns wieder im Zentralen
Vereinsregister eingetragen werden.

Am 23.03.2020 jedoch trat das 2. COVID-19 Gesetz in Kraft. Gemäß Art. 32
dieses Bundesgesetzes können für die Dauer von Maßnahmen, die zur
Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen werden,
Versammlungen eines Vereines auch ohne physische Anwesenheit der
Teilnehmer durchgeführt werden. Nähere Regelungen dafür werden in einer
Verordnung der Bundesministerin für Justiz getroffen. Dies bedeutet,
dass nun alternativ auch die Möglichkeit bestünde, eine
Mitgliederversammlung auf elektronischem Wege abzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen,



Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung
Referat Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten

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