[Discuss] Stellungnahme für RTR => Einladung

Albert Rafetseder (spam-protected)
Di Sep 3 14:31:48 CEST 2019


Grüß Euch nochmals,

wir haben eine Terminbestätigung von der RTR, und auch noch ein paar 
Details ihrer Interessenlage:

> Gerne würden wir mit Ihnen Ihre Überlegungen zu Nutzung des Bands und zum
> dazu passenden Vergaberegime diskutieren.
> Ein Aspekt ist, dass das Band je nach Teilband unterschiedlich stark
> genutzt ist und für diese Teile möglicherweise
> unterschiedliche Lösungen sinnvoll sind.
> Wir sind derzeit dabei die Stellungnahmen auszuwerten, sollte sich daraus
> noch konkretere Fragen ergeben melde ich mich.

Wie schon zuvor erwähnt: Wir nehmen gerne Eure Ansichten mit, bitte 
äußert sie :-)

Schöne Grüße,
   Albert.

Am 02/09/19 um 16:58 schrieb Albert Rafetseder:
> Liebe Community,
> 
> Ihr habt im Matrix-Chat ja vielleicht verfolgt, dass wir letzten Freitag 
> zwei Stellungnahmen zu Konsultationen an die RTR geschickt haben 
> (Abgeltung von Wertminderung, wenn Antennen usw. gebaut werden [1], 
> Entwicklung der Bänder um 2,3 und 26 GHz [2]).
> 
> Unsere beiden Stellungnahmen findet Ihr als Text weiter unten, und 
> Sourcen gibt es hier [3, 4]. (PDF-Attachments waren zu groß für diese 
> Liste...) Danke an Euch alle an dieser Stelle fürs aufmerksam Machen und 
> die rege inhaltliche Beteiligung, die eine große Hilfe für uns war!
> 
> Zur zweiten Stellungnahme kam heute folgende Rückmeldung von der RTR:
> 
>> wir finden Ihre Stellungnahme zu 26 GHz sehr interessant und würden 
>> uns gerne mit Ihnen zu einem Gespräch zu diesem Thema treffen.
>>
>> Von unserer Seite wären in den nächsten Zeit dzt. folgende Termine 
>> (jeweils 90min innerhalb der angeführten Zeitfenster) möglich:
>> - 11. Sept. 2019 14-17h
>> - 19. Sept. 2019 14-17h
>> - 20. Sept. 2019 09-11h30
> 
> Wir werden diese Einladung seitens des Vorstands auf alle Fälle 
> annehmen. Falls Ihr davor noch Kommentare, Ergänzungen usw. habt, freuen 
> wir uns über Eure Rückmeldungen, am besten direkt hier auf der Liste.
> 
> Schöne Grüße & bis heute Abend, wenn's wer zum MoMo schafft,
>     Albert.
> 
> [1] https://www.rtr.at/de/inf/Konsult_RVON_5_2018_WR-V
> [2] https://www.rtr.at/de/inf/konsult26-ghz-2300-mhz
> [3] https://gitlab.com/aaaaalbert/0xff_rtr_stellungnahme_wertminderung
> [4] https://gitlab.com/aaaaalbert/0xff-rtr_stellungnahme_26_ghz
> 
> ----8<----
> 
> [Zu Wertminderung]
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren von der RTR!
> 
> Der Verein FunkFeuer Wien, Verein zur Förderung freier Netze
> (ZVR 814804682), nimmt hiermit Stellung zur Konsultation
> RVON 5/2018 bezüglich Richtsätze für Wertminderung durch
> Antennentragemasten und Leitungsrechte.
> 
> \subsection*{Einleitung}
> 
> Der Verein \textbf{FunkFeuer Wien -- Verein zur Förderung freier Netze}
> hat den Vereinszweck der anwendungsorientierten
> wissenschaftlichen Erforschung und Weiterentwicklung von
> Übertragungstechniken und Technologien sowie die wissenschaftliche Lehre
> auf diesem Gebiet.
> 
> In der gelebten Praxis betreibt die FunkFeuer-Community für ihre Zwecke
> aus Gründen der Ausnutzung von ökonomischen und technischen Skaleneffekten,
> der freien Zugänglichkeit und der dieses ermöglichenden gesetzlichen
> Lage insbesondere generell bewilligte, frei am Massenmarkt verfügbare
> Geräte. Die vorliegende Stellungnahme ist daher aus dem Hintergrund
> zu verstehen, dass der Verein die \textbf{grundlegende Zugänglichkeit von
> Netztechnologien für alle Bürger\_innen} fördern will; das trifft
> bezüglich der gegenständlichen Konsultation auch auf sämtliche damit
> verbundenen Vorbedingungen rechtlicher, ökonomischer und anderer Natur
> zu.
> 
> 
> \subsection*{Stellungnahme zur Vorlage}
> 
> \begin{description}
> 
> \item[§2, Zielgruppe der Vorlage.] Die Vorlage zielt dem TKG 2003
> entsprechend auf Bereitsteller öffentlicher Kommunikationsnetze ab.
> Wir regen an, die angepeilte Zielgruppe insofern zu erweitern, als dass
> sowohl im nicht-kommerziellen (z.B. Vereins-) wie auch im privaten
> Bereich ein Interesse an der geregelten Nutzung von Antennenstandorten
> besteht. Dieses ist besonders in Gebieten anzutreffen, wo kommerzielle
> Betreiber kein technisches Portfolio, keine ökonomischen Anreize
> oder kein strategisches Interesse an einer Versorgung haben.
> Daraus leiten wir den Wunsch ab, \textbf{explizite, angepasste
> Kostensätze für nichtkommerzielle Nutzung und Regeln für deren
> Verfügbarkeit zu definieren.}
> 
> \item[Pauschalisierung.] Die Berechnungen zum
> ,,Beispiel 1'' in den
> Erläuterungen ergeben eine Wertminderung von 13 Euro 65 für eine
> Künette von 30 Laufmetern Länge. Beträge wie diese überhaupt zu
> fakturieren und zu bezahlen verursacht mehr Aufwand, als es Umsatz
> bringt. Insofern wäre eine Pauschalisierung (d.h. ein jedenfalls zu
> entrichtender Mindestbetrag, falls sich eine Wertminderung unter
> einer gewissen Schwelle ergibt) oder sogar eine Bagatellgrenze
> (d.h. ein Betrag, unterhalb dessen überhaupt keine Wertminderung
> abzugelten wäre) überlegenswert. Einer absichtlichen ,,Stückelungen''
> von Abgeltungen könnte einerseits durch entsprechende zeitliche oder
> funktionale Gruppierung in der Bewertung vorgegriffen werden,
> andererseits ließe sich auch der \textbf{Kreis der Nutznießer\_innen für
> eine Pauschal- oder Bagatellregelung beispielsweise
> auf die erwähnten Privatpersonen oder Vereine einschränken}.
> 
> \item[Wunsch: Rahmenverträge.] Für eine effiziente Nutzbarmachung von
> Antennenstandorten sehen wir es weiters als sinnvoll an, seitens der
> RTR ein Rahmenvertragswerk anzubieten, das die notwendigen Vereinbarungen
> kodifiziert und die Notwendigkeit separater bilateraler (aber insgesamt
> inhaltlich jeweils annähernd identischer) Vertragsverhandlungen
> zwischen den den Standort bzw. den Infrastrukturaufbau vertretenden
> Parteien minimiert.
> 
> \item[§1, Mögliche Redundanzen zum TKG 2003.] Einige Definitionen in der
> Vorlage scheinen sich mit Begriffsbestimmungen im TKG 2003 zu
> überschneiden bzw. diese inhaltlich, aber unter einem neuem Begriff zu
> doppeln. Beispielsweise definiert §1 der Vorlage ,,Inhouse-Infrastruktur'',
> im Vergleich zum TKG §3 ,,gebäudeinterne physische Infrastruktur''.
> 
> \item[§8, Umfang des Richtsatzes 4.] Wird mit dem einmaligen Betrag
> nach Richtsatz eine Antenne, ein Mast, ein Gebäude, ein Grundstück,
> etwas anderes abgegolten?
> 
> 
> 
> 
> \end{description}
> 
> 
> 
> 
> 
> \subsection*{Stellungnahme zu den Erläuterungen}
> 
> \begin{description}
> 
> \item[Zielgruppe.] Die Erläuterungen erwähnen als explizites Ziel
> der Vorlage die ,,Förderung der Standortqualität''. Wir unterstreichen,
> dass zu dieser Förderung neben den in der Vorlage angesprochenen
> kommerziellen Betreibern in maßgeblichem Umfang auch nichtkommerziell
> orientierte Initiativen, Privatpersonen, Vereine, Funkamateur\_innen
> usw. beitragen.
> 
> \item[Notwendigkeit der Erläuterungen.] Ohne die von der RTR im
> Rahmen der Konsultationsunterlagen zur Verfügung gestellten
> ,,Erläuterung'' ist ein Verständnis der Inhalte, insbesondere aber
> auch der Motivationen der konkreten Ausgestaltung der Vorlage,
> schwierig bis unmöglich. Das gilt beispielsweise für die
> Erläuterungen zum Flächenbedarf in §7 oder das Zustandekommen
> der angeführten Richtsätze.
> 
> \item[Einschränkung auf Bauland und Grünland.] Wie der Abschnitt
> ,,Begriffsbestimmungen'' im \textit{Besonderen Teil} der Erläuterungen
> zur Vorlage festhält, werden für Flächen und Widmungen abseits von
> Bauland und Grünland keine Richtsätze vorgeschlagen. Gleichzeitig
> erkennt die Erläuterung die Existenz anderer Flächen- und Widmungstypen
> an. Wir erachten eine Erweiterung der Richtsätze unter der oben genannten
> Prämisse der Erweiterung der Zielgruppe auf Privatpersonen, Vereine
> usw. als notwendig, zumal Kommunikationsinfrastruktur bereits heutzutage
> in großem Ausmaß entlang von Straßen, Bahnstrecken, Gas-, Strom- und 
> Fernwärmeleitungen etc. geführt wird.
> 
> \item[Einschränkung der Verbindlichkeit.] Auf Seite 2 (Mitte) der
> Erläuterungen wird eingeschränkt, dass die Richtsätze im Vorschlag
> gerade \textit{keine} verbindliche Anordnung seien. Wir bestreiten
> keinesfalls die Konsistenz dieser Einschränkung mit dem TKG 2003,
> bemerken aber auch, dass der Verordnung von Richtsätzen insofern
> ein allermeistens nur informativer Charakter zukommen wird und nicht
> nur kaum grundsätzliche Vereinfachungen von Vertragsverhandlungen
> zwischen Beteiligten schaffen wird, sondern vielmehr geradezu eine
> Einladung darstellt, die Regulierungsbehörde in verstärktem Maße
> in per se triviale und unumstrittene Verfahren zu involvieren.
> 
> \item[Richtsatzbildung.] Die Diskussion der Richtsatzbildung ist
> dankenswerterweise sehr offen. Wir kritisieren allerdings die
> Verwendung kommerziell gesammelter Daten für Richtsatz 1; während
> wir dessen Open-Data-Qualität ausdrücklich anerkennen und die
> beschriebene Methodik (Medianpreise aus Grundbuchtransaktionen)
> plausibel erscheint, würden wir die direkte und ausschließliche
> Nutzung statistischer Daten der öffentlichen Hand empfehlen.
> Das würde zusätzlich die Flexibilität in der Bewertung stark
> divergierender Werte pro Region ermöglichen, eine Divergenz,
> die sowohl in der Beschreibung der IMMOunited-Datenquelle z.B.
> für Wien (,,heterogene Preislage'') genannt wird, als auch der
> oben besprochenen Einschränkung der Verbindlichkeit der vorgeschlagenen
> Verordnung gemäß TKG zugrunde zu liegen scheint.
> 
> \end{description}
> 
> Für Rückfragen stehen wir gerne unter \url{(spam-protected)}
> zur Verfügung. Hinweis: Diese Stellungnahme darf gerne veröffentlicht
> werden.
> 
> \vspace{1cm}
> 
> Für den Verein FunkFeuer Wien am 30.08.2019:
> 
> Albert Rafetseder (Obmann), Matthias Šubik (Schriftführer)
> 
> 
> 
> ----8<----
> 
> [Zu 26 GHz und 2,3 GHz]
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren von der RTR!
> 
> Der Verein FunkFeuer Wien, Verein zur Förderung freier Netze
> (ZVR 814804682), nimmt hiermit Stellung zur Konsultation
> zum 26 GHz-Band sowie zum 2300 MHz-Band.
> 
> \subsection*{Einleitung}
> 
> Der Verein \textbf{FunkFeuer Wien -- Verein zur Förderung freier Netze}
> hat den Vereinszweck der anwendungsorientierten
> wissenschaftlichen Erforschung und Weiterentwicklung von
> Übertragungstechniken und Technologien sowie die wissenschaftliche Lehre
> auf diesem Gebiet.
> 
> In der gelebten Praxis betreibt die FunkFeuer-Community für ihre Zwecke
> aus Gründen der Ausnutzung von ökonomischen und technologischen 
> Skaleneffekten,
> der freien Zugänglichkeit und der dieses ermöglichenden gesetzlichen
> Lage insbesondere generell bewilligte, frei am Massenmarkt verfügbare
> Geräte. Die vorliegende Stellungnahme ist daher aus dem Hintergrund
> zu verstehen, dass der Verein die \textbf{grundlegende Zugänglichkeit von
> Netztechnologien für alle Bürger\_innen} fördern will; das trifft
> bezüglich der gegenständlichen Konsultation auch auf sämtliche damit
> verbundenen Randbedingungen rechtlicher, ökonomischer und anderer Natur
> zu.
> 
> Vor diesem Hintergrund plädieren wir für einen möglichst ausgeprägte
> \textbf{Technologieneutralität} mit Augenmerk auf Unterstützung von
> \textbf{Koexistenz} von Diensten, die durch verschiedenste Parteien
> betrieben und genutzt werden, welche einer zukünftigen Widmung der
> 26-GHz- und 2300-MHz-Bänder zugrundegelegt werden mögen.
> 
> Für das 26-GHz-Band bietet sich aus im Folgenden diskutierten Gründen
> die \textbf{generelle Bewilligung} an: Die Bandcharakteristik legt
> nahe, dass ein störungsfreier oder zumindest -armer Betrieb auch
> ohne exklusive Widmung an Einzelne inhärent gegeben ist. Die
> Aufgabenstellung der Regulierung liegt somit nicht im
> Interferenzmanagement, sondern in der Gestaltung von Rahmenbedingungen,
> die eine breit fundierte Bandverwendung zur Optimierung des
> gesamtgesellschaftlichen Nutzens fördern.
> 
> Auch für den 2300-MHz-Bereich sehen wir keine Gründe für eine
> exklusive Umwidmung. Im Gegenteil kann die bestehende und in
> Zukunft zu erwartende Technik (sowohl abseits als auch einschließlich
> Kommunikationstechnologie) einer lokalen bzw. regionalen Nutzung
> zugeführt werden, oder als deregulierter ,,White Space'' für
> wahlfreie Nutzung mit Kleinstleistungen freigegeben werden.
> 
> 
> \subsection*{Stellungnahme 26 GHz}
> 
> \begin{description}
> 
> \item[Frage 1, für das Frequenzband geeignete Dienste.] Aufgrund der
> aktuell verfügbaren Hardware gehen wir davon aus, dass das 26-GHz-Band
> wie bisher als primär zur Vernetzung von Infrastrukturkomponenten sowie
> Point-to-Point-Links (auch ohne Infrastrukturcharakter) seine Anwendung
> finden wird. Im Gegensatz zum 60-GHz-Band, wo kompatible Geräte wie Laptops
> und Wireless-Router bereits seit 2016 den Markt durchdringen, zeichnet sich
> zurzeit keine Verfügbarkeit von 26-GHz-fähigen
> Endgeräten (Smartphones, Tablets, Laptops) oder endkund\_innenorientierten
> Geräten zur Netzteilnahme oder zum Aufbau von
> Feinverteilungsinfrastruktur (Dongles / ,,Datensticks'',
> zellular angebundene WLAN-Router im Fixed-Wireless-Access o.ä.) ab,
> wodurch in naher Zukunft weder eine breitbandige Indoor- noch eine
> allgemeine zellulare Nutzbarkeit (siehe im Folgenden) anzunehmen ist.
> 
> \item[Frage 2, zellulare Nutzung.] Unsere Erfahrung mit Linkstrecken
> auf 60 GHz (mit entsprechend verschärften Bandcharakteristika wie
> noch geringerer Reichweite und Durchdringung) legt die Vermutung nahe,
> dass -- neben dem oben erwähnten Mangel an (End-)Geräten -- an eine
> zellular strukturierte Nutzung insbesondere in Outdoor-Szenarien nicht
> oder nur für extrem lokal eingeschränkte Versorgungslagen zu denken ist.
> Eine Indoor-Nutzung kann analog zu den Fähigkeiten bereits auf dem
> Markt befindlicher 60-GHz-Geräte nach Standard IEEE 802.11ad auch
> für das 26-GHz-Band zwar als technologisch durchaus möglich
> angenommen werden, andererseits haben bisherige Femtocell- und
> andere Ansätze für die rein lokale zellulare Netzabdeckung selbst in
> ,,günstigeren'' Frequenzbereichen keinen
> nennenswerten Footprint erreicht; vor allem nicht im Vergleich zu
> von Endanwender\_innen selbsttätig und nach eigenen Bedürfnissen
> ausgebauter privater Netzinfrastruktur wie die heutzutage
> allgegenwärtigen WLAN-Access-Points.
> Wir gehen insgesamt nicht davon aus, dass für das 26-GHz-Band
> eine zellulare Nutzung im
> konkreten Wortsinne sich überhaupt abzeichnet.
> 
> \item[Frage 3, Nutzung als Fixed-Wireless-Access] Eine entsprechende
> Nutzung wäre vermutlich schon mit der aktuellen Frequenzzuweisung
> kompatibel, und wäre genauso nach einer etwaigen Änderung der rechtlichen
> Bandnutzungsbedingungen denkbar. Wie bei heutzutage üblichen FWA-Zugängen
> (und bedingt durch das erwähnte Fehlen entsprechender Endgeräte) wären
> hier ,,Uplink'' (als direkte oder indirekte Anbindung an das öffentliche
> Internet) und lokales Zugangsnetz (zur Feinverteilung) als relativ
> unabhängige, getrennte Entitäten zu interpretieren, wie das heutzutage
> beispielsweise bei einem WLAN-Router mit LTE-Datenstick bekannt ist.
> Zu erwarten wäre eine entsprechende Nutzung aber nur für den Fall,
> dass eben passende (End-)Geräte verfügbar werden.
> 
> \item[Frage 5, eigenes Interesse am 26-GHz-Band.] Wie auch das 60- und
> das 24-GHz-Band interessieren wir uns als Verein zur Förderung freier
> Netze primär für Aufbau, Betrieb und Nutzung einer Peer-Infrastruktur.
> Dienste anzubieten liegt nur mittelbar im Interesse des Vereins, und
> zwar insofern, dass eine Versorgungsrolle des Vereins zugunsten der
> Freie-Netze-Community erfüllt werden kann, um den Vereinszielen von
> Forschung und Entwicklung an Übertragungstechniken und Technologien
> zu dienen. Dienste mit klassischer Kund\_innenorientierung oder
> monetarisierbare Dienste, die über die Selbstkostendeckung des
> Vereins hinausgehen oder den wissenschaftlichen Forschungs- und
> Entwicklungsanspruch nicht erfüllen, liegen nicht in seinem Interesse.
> 
> \item[Frage 6, Bedeutung und Einschränkungen.] Gegeben eine adäquate
> Nutzungsregelung, die (z.B. durch generelle Bewilligung) vor allem
> auch Privatpersonen von der Nutzung nicht ausschließt, kann das
> 26-GHz-Band interessante Möglichkeiten zur netztechnischen
> Selbstverwirklichung bieten. Dieser Schluss liegt durch die
> physischen Gegebenheiten des Frequenzbandes nahe: Beschränkte Reichweite
> und daher geringe gegenseitige Störung, gleichzeitig hohe mögliche
> Bandbreiten. Diese Annahme wird auch durch die Verfügbarkeit von
> endverbraucher\_innenorientierter Hardware für das benachbarte 24-GHz-Band
> gestützt. Seit 2012 sind hier Short Range Devices für
> die drahtlose Punkt-zu-Punkt-Übertragung mit Bandbreiten von über
> einem Gigabit pro Sekunde (symmetrisch, Kanalbandbreite 100~MHz,
> abgestrahlte Leistung 100 Milliwatt) auf dem Markt erhältlich.
> 
> \item[Frage 9, Nutzungsbeginn.] Hier (und auch im Zusammenhang mit
> den Fragen 7 und 8 nach Basisstationen und Endgeräten) scheint die
> Fragestellung implizieren zu wollen, dass es eben gerade Dienste
> gäbe, für die das 26-GHz-Band zur Anbindung von Endgeräten unbedingt
> nötig wäre. Diese Annahme ziehen wir grundsätzlich in Zweifel,
> auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Mobilfunkallianzen wie
> die GSMA zwar eine exklusive Bandwidmung unter anderem auch um 26 GHz
> als zentrales Element einer ,,5G-Idee''
> reklamieren\footnote{Beispiel: 
> \url{https://www.gsma.com/spectrum/wp-content/uploads/2019/07/26-and-28-GHz-for-5G.pdf}}, 
> 
> hingegen konkrete Notwendigkeiten abseits der trivialen Forderung
> nach höheren Bandbreiten und noch exklusiverer Frequenzwidmung zu
> formulieren bisher schuldig geblieben sind.
> 
> \item[Frage 14, nötige Mindestbandbreite.] Diese Frage muss aus
> denselben Gründen wie oben kritisiert werden, da sie ebenfalls
> auf der Annahme zu fußen scheint, ausschließlich eine Coverage
> im 26-GHz-Band könne die salopp so genannten ,,5G-Ziele'' erreichen.
> Unsere Praxis hingegen zeigt regelmäßig, wie ein nicht kommerziell
> betrieben und aufgebautes Netz Bedürfnisse abdecken kann, die nicht im 
> technischen Portfolio, nicht innerhalb ökonomischer Anreize oder nicht 
> im strategischen Interesse von kommerziellen Betreiber\_innen liegen.
> 
> \item[Frage 20, Koexistenz Richtfunk und Mobilfunk.] Die aufgrund
> unserer Erfahrungen im 60-GHz-Band zu erwartenden Bandeigenschaften
> legen wie erwähnt keine großflächige zellulare Outdoor-Nutzung des
> 26-GHz-Bandes nahe; gleichzeitig stören sich Indoor-Nutzung und
> Outdoor-Richtfunk nicht oder nur marginal. Dabei ist es im Gegensatz
> zur Formulierung der Frage aber physikalisch unerheblich, ob eine
> ausgeprägt zellulare Indoor-Nutzung vorliegt oder nicht.
> Inhaltliche Antworten auf diese Frage, die aus der Erfahrung der
> aktuellen Richtfunk-Nutzer\_innen im betroffenen Band (nämlich der
> Mobilfunkbetreiber\_innen) schöpfen, sollten somit nicht unter der
> Prämisse einer Koexistenz mit dem Mobilfunk im Speziellen, sondern mit
> Nicht-Punkt-zu-Punkt-Funk im Allgemeinen interpretiert werden.
> Das ist eine wichtige Unterscheidung, da wie bereits ausgeführt
> eine exklusive Widmung des 26-GHz-Bandes für 5G in
> keiner ursächlichen Notwendigkeit begründet liegt.
> 
> \item[Fragen 21-23, vollständige Räumung des Bandes für 5G.]
> Für eine vollständige Räumung des 26-GHz-Bandes gibt es nach unserer
> Meinung nicht den geringsten sachlich begründeten Bedarf; weder bezüglich
> unserer eigenen Interessen noch bezüglich argumentierbarer
> Verwertungsinteressen kommerzieller Betreiber\_innen. Vielmehr kritisieren
> wir, dass die Formulierung dieser Fragengruppe einen derart vehementen
> Eingriff in die Bandnutzung, wie es die Räumung des Frequenzbandes ist,
> überhaupt auf das Tapet bringt Die Befürchtung liegt nahe,
> dass diese Ausdrucksweise noch umfassender Begehrlichkeiten weckt.
> 
> \item[Frage 26, international überlappende ,,tuning ranges''.]
> Die Erfahrung mit Technologien von analoger drahtloser Mikrofonie
> über WLAN bis PMR zeigt, dass Störungen durch Equipment mit falscher
> Einstellung oder fehlender Einstellmöglichkeit für die regulatorische
> Domäne regelmäßig und unvermeidbar auftreten. Eine Widmung für das 
> 26-GHz-Band
> sollte dies antizipieren und entsprechende technische und organisatorische
> Maßnahmen für die Bandnutzung vorsehen, die die robuste Behandlung
> dieser Störungen gewährleisten.
> 
> \item[Frage 27, langfristige und exklusive Nutzungsrechte.]
> %Dem in der Einleitung diskutierten Gedanken folgend nützt eine
> %sowohl langfristige als auch exklusive Widmung in erster Linie
> %jenen, die sich die Zutrittsrechte überhaupt leisten können.
> %Eine exklusive Nutzung ohne Langfristigkeit wird entweder keine
> %Interessent\_innen finden oder keine hohen Erlöse generieren.
> %Eine kurzfristige, nicht-exklusive (z.B. generelle) Widmung würde
> %zumindest den ökonomischen Hemmfaktor der Nutzungskosten adressieren.
> %Eine langfristige, aber nicht exklusive Widmung ...
> %\todo[inline]{Geht es darum? Ausformulieren!}
> Unabhängig von der Exklusivität impliziert eine kurzfristige
> Widmung mangelnde Investitionssicherheit und bevorzugt
> Anschaffungen zu minimalen Kosten, oder, falls diese nicht verfügbar
> sind, überhaupt ein Ausbleiben der Anschaffung und damit der möglichen 
> Nutzung.
> Umgekehrt droht bei ansonsten nicht zusätzlich regulierter Exklusivität
> ganz unabhängig von der zeitlichen Länge der Nutzung immer eine geringe
> Nutzungseffizienz, da andere Interessierte von der Nutzung ausgeschlossen
> werden.\\
> Insgesamt liegt es also nahe, eine langfristige nicht-exklusive
> Nutzung vorzuschlagen, um sowohl dem individuellen Bedürfnis nach
> Investitionssicherheit als auch dem gesamtheitlichen Streben nach
> Effizienz Rechnung zu tragen.\\
> In diesem Zusammenhang interessiert uns besonders eine Beurteilung
> der Nutzungseffizienz der bisherigen Vergabe
> an die Mobilfunker\_innen, die genau dem langfristigen und exklusiven 
> Regime
> gefolgt ist. Gemäß der verfügbaren Zahlen scheint die Nutzung des
> 26-GHz-Bandes für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen weder besonders
> weitreichend noch sehr effizient erfolgt zu sein: Die im
> Konsultationsdokument (Seite 9) erwähnte Anzahl von 1.080 derzeit
> aktiven Strecken liegt nur eine knappe halbe Größenordnung
> (einen Faktor von 3) über der vorgeschriebenen ,,Mindestnutzung''
> gemäß Kapitel 4 in den ,,Ausschreibungsunterlagen im Verfahren 
> betreffend Frequenzzuteilungen im Frequenzbereich 26 GHz'' vom
> 14.11.2006\footnote{\url{https://www.rtr.at/de/tk/FRQ_26GHz_2007_AU_DL/4076_Ausschreibungsunterlage-26GHz-2006-D.pdf}}. 
> 
> % Eine mögliche Beurteilung könnte über die für Nichtnutzung
> % durch die RTR angedrohten oder verhängten Strafen erfolgen.
> % \todo[inline]{Hat die RTR im Übrigen die Nutzung überhaupt gemessen?}
> 
> \item[Frage 30, Vergaberegime] Wie in der Einleitung schon diskutiert
> befürworten wir eine generelle Bewilligung für die Nutzung des
> 26-GHz-Bandes. Dabei wären technische Parameter festzulegen,
> welche die gewünschte, nicht zweck- oder parteiexklusive Nutzbarmachung des
> Bandes unterstützen. Dazu können beispielsweise Begrenzungen der
> abgestrahlten Leistung, ein vorgeschriebenes ,,Listen-before-Talk'',
> eine vom Montageort abhängige Mindestantennenrichtwirkung und ein
> Mindestantennengewinn, Kanal- und Subbandvorgaben, Vorgaben zum Schutz
> bestehender Dienste im Band und andere Maßnahmen zählen. Als Beispiel
> sei diesbezüglich die aktuelle Reglementierung von WLAN im 5-GHz-Band 
> genannt,
> welches unter anderem
> Indoor- und Outdoor-Kanäle mit verschiedenen Leistungsgrenzen,
> automatischer Frequenzwahl und Störungsvermeidung für RADAR-Anwendungen
> umsetzt.\\
> Es sei angemerkt, dass die generelle Bewilligung keinerlei
> Verbotscharakter umfasst, eine etwaige Koordinationsmaßnahmen ähnlich zu
> Light-Licensing-Modellen oder einer freiwilligen Anzeige der
> Errichtung nach §80a TKG 2003 nicht trotzdem einzuführen. Im Gegenteil 
> (und als
> Teilantwort auf Frage 29, Veröffentlichung der Nutzungsdaten)
> kann eine offene Plattform zur Koordination von Inbetriebnahmen
> im 26-GHz-Band die durch technische Vorgaben grundlegend gewährleistete
> technologische effiziente Koexistenz noch zusätzlich verbessern,
> wie das beispielsweise seit Langem im Amateurfunk mit seinen
> freiwilligen Übereinkünften zur (Sub-)Bandnutzung Gang und Gäbe ist.
> 
> \item[Frage 31, Club Use.] Gegen eine Widmung des 26-GHz-Bandes als
> Klubgut spricht aus unserer Sicht, dass durch die Bandeigenschaften
> von vornherein keine Rivalität in der Nutzung zu erwarten ist
> und die durch die Klubeigenschaft festgeschriebene Exklusivität
> somit ausschließlich die Nutzungseffizienz einschränkt, ohne zu
> einem qualitativen Vorteil in der Nutzung zu führen.
> 
> \item[Frage 32, ,,Use it or share it''.] Vorteil einer derartigen
> Regelung ist, dass ein unnötiges ,,Blockieren'' des Bandes durch eine
> momentan indifferente besitzende Partei erschwert wird.
> Nachteil im Vergleich zu einer generellen Bewilligung ist, dass
> dennoch Mechanismen für eine Registrierung, Beobachtung, Verwaltung,
> Freigabe (und deren Durchsetzung) usw. gefunden werden müssen.
> Die generelle Bewilligung vermeidet diesen Aufwand und fördert eine
> unmittelbare Nutzungseffizienz bezüglich Auslastung.
> 
> \item[Frage 33, geografische Einschränkungen.] Vorstellbar ist
> eine geografische Einschränkung rund um Gebiete bestehender Nutzung
> für den Satellitenfunk, die Radioastronomie usw. Hingegen ist eine
> Nutzung in weiträumigem geografischem Umfang vermutlich nur in
> Zusammenhang mit Langfristigkeit und Exklusivität für eine\_n
> kommerzielle\_n Betreiber\_in attraktiv -- diese Kombination,
> die in der bestehenden Widmung des Bandes bereits zum Einsatz kommt,
> erachten wir aber wie unter Frage 27 ausgeführt aber für die
> am wenigsten geeignete, um den maximalen gesamtgesellschaftlichen
> Nutzen zu lukrieren.
> 
> 
> \end{description}
> 
> \subsection*{Stellungnahme 2300 MHz}
> 
> Von einer detaillierten Fragebeantwortung für das 2300-MHz-Band
> sehen wir ab, da der Verein keine Vorhaben einer
> Mobilfunknutzung oder eines Frequenzerwerbs hat, und auch
> keine Einblicke bezüglich Geräteverfügbarkeit bieten kann.
> Einige Kommentare seien dennoch gestattet.
> 
> Ganz grundsätzlich unterstreichen wir die schon für das
> 60-GHz-Band geäußerte Kritik am Vorhaben, eine mehrheitliche
> oder gar exklusive Widmung des 2300-MHz-Bereichs zugunsten des
> zellularen Mobilfunks anzudenken. Das Vorhandensein kompatibler
> Hardware in anderen regulatorischen Domänen mag der Hoffnung
> Vorschub leisten, dass auch in Österreich eine rasche Akzeptanz
> einer etwaigen Widmung stattfindet. Allerdings ist die RTR
> beispielsweise im 3,4-GHz-Band der strukturell selben Argumentation
> bezüglich Nutzbarmachung durch in anderen Ländern längst verfügbare
> Geräte nach IEEE-Standard 802.11y (,,WLAN auf 3,4 GHz'') eben
> \textit{nicht} gefolgt.
> 
> Nicht zuletzt in Anbetracht der bestehenden Nutzung des 2300-MHz-Bandes
> wollen wir folgende Alternativvorschläge einbringen:
> 
> \begin{description}
> 
> \item[Prämisse: Technologieneutralität.] Anstatt die Bandwidmung
> für exklusive Nutzer\_innengruppen und -technologien vorzunehmen,
> orten wir Potenzial in der Absicherung eines technologieneutralen
> Zuganges zum 2300-MHz-Band. Hierdurch ist gerade bei langfristiger
> Widmung Spielraum gegeben, um technologische Neuentwicklungen zur
> Steigerung der Effizienz der Bandnutzung mit minimalem regulatorischem
> Zusatzaufwand zu realisieren.
> 
> \item[Nutzung für Veranstaltungen.] Eine technologieneutrale Widmung
> erlaubt insbesondere eine Nutzung abseits digitaler Netzdienste.
> Beispielsweise seien hier Multimedia- sowie Steuerungsaufgaben
> im Bereich von (Unterhaltungs-)Veranstaltungen genannt, die für
> wenige Stunden oder Tage in kleinsträumiger Umgebung stattfinden.
> 
> \item[Geregelte lokale oder regionale Nutzung.] Als Erweiterung
> des vorigen Punktes könnte ein Regulativ geschaffen werden, dass
> eine möglicherweise zeitlich beschränkte, vor allem aber lokal oder
> regional eingegrenzte Nutzung mit minimalem Aufwand für sowohl
> die beantragende Partei als auch die regulierende Behörde
> unterstützt.
> 
> \item[ISM oder regulierungsfreier ,,White Space''.] Schließlich besteht 
> auch
> die Möglichkeit, diesen Bereich des Spektrums als ausdrücklich
> nicht reguliert zu definieren oder zumindest nur eine dem
> beispielsweise 2,4-GHz-ISM-Bereich ähnliche Minimalregulierung
> vorzusehen. Vorteilhaft wären einerseits die durch die Nutzung
> des 2,4-GHz-Bereichs verbreitete Kenntnis über die
> Ausbreitungsbedingungen, andererseits ermöglicht ein nicht (oder
> nur minimal) reguliertes Band Innovation von heute noch gar nicht
> in ihrem Umfang und ihrer Qualität abschätzbarer Wirkung.
> 
> \end{description}
> 
> 
> \subsection*{Rückfragen und Veröffentlichung}
> 
> Für Rückfragen stehen wir gerne unter \url{(spam-protected)}
> zur Verfügung. Diese Stellungnahme darf gerne veröffentlicht
> werden.
> 
> \vspace{1cm}
> 
> Für den Verein FunkFeuer Wien am 30.08.2019:
> 
> Albert Rafetseder (Obmann), Matthias Šubik (Schriftführer)
> 
> 




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