[Wien] Fwd: [Members-wien] Einladung zur ordentlichen Generalversammlung am Fr 03.05.2024, 18:00 Uhr im Volkskundemuseum
Markus Krainz
(spam-protected)
Mi Mai 1 09:35:59 CEST 2024
---------- Forwarded message ---------
From: Markus Krainz <(spam-protected)>
Date: Mon, Apr 29, 2024 at 11:47 PM
Subject: Re: [Members-wien] Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
am Fr 03.05.2024, 18:00 Uhr im Volkskundemuseum
To: FunkFeuer Vorstand <(spam-protected)>
Cc: Daniel A. Maierhofer <(spam-protected)>, <(spam-protected)>
Liebe Maria,
liebe Vorstandsmitglieder,
ich stelle folgende Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung:
1. Antrag über Beschluss der Änderung der Statuten:
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/merge_requests/26 bzw.
https://gitlab.com/kwinz/Funkfeuer-Statuten-Wien/-/tree/minimale_moderation
2. Antrag über Beschluss der Änderung der Statuten:
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/merge_requests/27 bzw.
https://gitlab.com/kwinz/Funkfeuer-Statuten-Wien/-/tree/einberufung_gv
3. Die Generalversammlung möge abstimmen über folgenden Antrag: siehe
Anhang beschluss1.txt
Bitte um Bestätigung des korrekten Empfangs dieser E-Mail.
Viele Grüße
Markus Krainz
Mitgliedsnummer 1269
On Thu, Apr 18, 2024 at 11:18 PM Maria Lohmann <(spam-protected)> wrote:
> Liebe FunkFeuer-Mitglieder, liebe Interessierte,
>
> wir laden Euch herzlich zur ordentlichen Generalversammlung 2024 in zwei
> Wochen am Freitag, den 03.05.2024 um 18:00 Uhr vor Ort im
> Volkskundemuseum Wien, Laudongasse 15-19, 1080 Wien, ein (im Raum 8,
> siehe Beschilderungen).
>
> Tagesordnung:
>
> * Begrüßung
> * Feststellung der Beschlussfähigkeit
> * Kurzbericht des Vorstands
> * Bericht der Rechnungsprüfer
> * Abstimmung über Entlastung des Vorstands
> * Wahl der Rechnungsprüfer
> * Abstimmung über Anträge
> * Allfälliges
>
> Anträge zur Tagesordnung sowie Kandidaturen müssen mindestens drei Tage
> vor der GV an mailto:(spam-protected) gemeldet werden.
>
> Anträge bezüglich der Statuten bitte als Merge Request an das
> Statuten-Repository auf GitLab: https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien
>
> § 9 Abs. 5:
> Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer
> schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
>
> Formvorschlag: E-Mail bis spätestens 30.04.2024 18:00 Uhr an den
> Vorstand mailto:(spam-protected) z.B.: "Ich bevollmächtige ... mein
> Stimmrecht bei der ordentlichen
> Generalversammlung am 03.05.2024 auszuüben."
>
>
> Viele Grüße
>
> Maria Lohmann
>
> --
> Obfrau - FunkFeuer Wien - Verein zur Förderung freier Netze
>
>
> _______________________________________________
> Members-wien mailing list
> (spam-protected)
> https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/members-wien
>
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Der Verein stellt verschiedene Diskussion-Kan��le f��r seine Mitglieder zur Verf��gung, die zur Erf��llung der Vereinzwecke dienlich oder Teil des Webauftrittes des Vereins sind, bzw. bei der Abstimmung und Kommunikation der Mitglieder hilfreich sind.
Leider ist das Online-Diskussionsforum des Vereins mit vielen n��tzlichen Beitr��gen seit mehreren Monaten stark eingeschr��nkt oder gar nicht erreichbar. Die Generalversammlung beschlie��t hiermit, dass der Verein das Diskussionsforum rasch wieder in Betrieb nehmen und wieder voll funktionst��chtig machen soll.
Des Weiteren beschlie��en wir hiermit, dass im Diskussionsforum ein nicht-��ffentlicher Mitglieder-Bereich eingerichtet werden soll, der nur ordentlichen Vereinsmitgliedern und Ehrenmitgliedern zug��nglich sein soll. Dieser nicht-��ffentliche Mitgliederbereich im Diskussionsforum dient unter anderem der Abstimmung, Meinungsbildung und Koordination der Mitglieder untereinander, sowie zur Vorbereitung von Beschl��ssen der Generalversammlungen. Kritische Beitr��ge zur Leitung des Vereins sind in diesem nicht-��ffentlichen neuen Bereich ausdr��cklich erlaubt.
Auch ein neuer E-Mail-Verteiler ("Mailingliste") soll eingerichtet werden, oder ein bestehender weiterverwendet werden, der einen ��hnlichen privaten Nutzerkreis von ordentlichen Vereinsmitgliedern und Ehrenmitgliedern hat und ��hnlichen Zweck erf��llt, wie der nicht-��ffentliche Mitgliederbereich im Forum.
Sowohl f��r den nicht-��ffentlichen Mitgliederbereich als auch f��r die nicht-��ffentliche Mitglieder-Mailingliste gilt:
Es ist auf minimale Moderation zu achten (im Rahmen der Statuten und des gesetzlichen Rahmens) und auf eine vom Vorstand unabh��ngige Moderation der Beitr��ge. Die Moderation darf keinesfalls ausschlie��lich durch Vorstandsmitglieder erfolgen. Es ist nicht zul��ssig, einzelne Mitglieder von der Nutzung der privaten Mitglieder-Bereiche und der Mitglieder-Mailingliste auszuschlie��en. Es ist nicht erlaubt, das Posten von Beitr��gen im Mitglieder-Bereich des Forums oder E-Mail-Weiterleitung auf der Mitglieder-Mailingliste zu verz��gern oder zu blockieren. Moderation ist, soweit zul��ssig, erst auf die bereits geposteten Beitr��ge im Nachhinein anzuwenden. Ma��nahmen der Moderation sind konkret zu begr��nden. Im Falle des wiederholten Missbrauchs des Mitglieder-Bereiches oder der Mitglieder-Mailingliste sei auf die M��glichkeit des Ausschlusses des verantwortlichen Mitglieds aus dem Verein nach unseren Statuten verwiesen.
Der Vorstand soll die Umsetzung dieses Beschlusses bestm��glich unterst��tzen. Wenn notwendig, soll der Vorstand sich zur Erreichung der Umsetzung dieses Beschlusses zus��tzliche Hilfe holen (z.B. durch Aufforderung an Mitglieder bei der Umsetzung zu helfen).
Der Vorstand soll den Mitgliedern bis zur vollst��ndigen Reparatur des Diskussionsforums und Einrichtung der privaten Mitglieder-Mailingliste und des neuen privaten Forumsbreichs im Abstand von zwei Wochen von den Fortschritten bei der Umsetzung dieses Beschlusses per Email und Posts im Diskussionsforum bzw. Matrix-Kanal berichten. Das gleiche gilt, falls das Diskussionsforum oder die nicht-��ffentliche Mitglieder-Mailingliste in der Zukunft (wieder) gest��rt sein sollte.
Au��erdem soll der Verein vertreten durch den Vorstand zeitnah alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder einmalig, sowie neue ordentliche Mitglieder bei Aufnahme, und neue Ehrenmitglieder nach ihrer Ernennung von der Existenz des privaten Mitglieder-Diskussionsforumsbereichs und der privaten Mitglieder-Mailingliste informieren und Informationen bereitstellen, wie die nicht-��ffentliche Mitglieder-Mailingliste abonniert werden kann.
Sollte irgendein Teil dieses Beschlusses unwirksam oder undurchf��hrbar sein (z.B. weil er Rechts- oder Statuten-widrig sein sollte) so soll die G��ltigkeit des restlichen Beschlusses nicht ber��hrt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchf��hrbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich m��glich, dem am n��chsten kommt, was die Generalversammlung beschlossen hat.
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