[Wien] GV-Antrag Änderung der Statuten

Erich N. Pekarek (spam-protected)
Fr Mai 21 22:17:19 CEST 2021


Hallo Adi,

ich denke, dass zu Deinem Vorschlag bereits alles gesagt wurde. (Auch in 
meinem vorigen Mail, das es leider nicht durch die Moderation geschafft 
hat).

Eine Enthebung von Vorstandsmitglieder ist mE nicht Aufgabe des 
Vorstandes, aber das Folgende wäre eventuell ein Kompromiss dazu:

Die GV könnte ins Statut aufnehmen, dass ständige Beisitzer und 
Ersatzmitglieder des Vorstands durch die GV gewählt werden können, die 
bei Ausfall eines Vorstandsmitglieds nachrücken, ohne, dass es einer 
nachträglichen Genehmigung bedürfte. Die Rolle und Reihenfolge des 
Nachrückens eines Ersatzmitglieds sollten dann aber bereits bei der Wahl 
feststehen. Dem jeweiligen Ersatzmitgliedern käme, solange es auf 
Wartetaste steht, freilich kein Stimmrecht im Vorstand zu.

Für alles andere haben wir ein Schiedsgericht, das noch nie angerufen 
wurde. Man müsste es eben bei Bedarf konstituieren... oder einem anderen 
Organ die Kompetenz übertragen, es einberufen zu dürfen.

LG
Erich




Am 21.05.21 um 21:30 schrieb Adi Marvillo:
> Hallo Pascal, Maria, Thomas,
>
> ich wollte das eigentlich am Tag der GV mit allen diskutieren, sonst gehen wieder viele Mails durch die Liste und der Blutdruck steigt bei einigen von uns an.
>
> 1. bzgl. "Teile des Vostandes hinauswählen" / "nur bestimmte Interessen verfolgt werden können":
> Ich bitte euch noch einmal den ersten Satz des neuen Statuts zu lesen - da steht explizit, dass die Vorstandsmitglieder miteinander reden sollen, um gemeinsam eine Lösung/Vorgangsweise zu bestimmen. Falls einzelne Vorstandsmitglieder das nicht respektieren, sollen sie enthoben werden können.

> 2. bzgl. "Mit deiner Methode könnten 3 Vorstandsmitglieder...immer die anderen Mitglieder rauswerfen":
> Nach meinem Vorschlag sind es 2 Vorstandsmitglieder. Das ist nicht Sinn und Zweck des Statuts - siehe pkt. 1. Außerdem: in der GV schenkt man sein Vertrauen Personen, um im Sinne des Vereines und der Mitglieder zu agieren und nicht willkürlich andere Mitglieder rauszuwerfen - diese Personen bilden den Vorstand. Wenn ihr den VorstandskandidatInnen nicht soweit vertraut, dass sie verantwortungsvoll mit ihrer "Macht" umgehen, dann solltet ihr sie nicht wählen - klingt etwas hart, aber es trifft den Kern der Aussage.



>
> 3. bzgl. "Unliebsame Vorstandsmitglieder zu entfernen, ohne die Vereinsöffentlichkeit dazu zu Wort kommen zu lassen, halte ich für undemokratisch":
> auch siehe pkt 1. Außerdem: Der Vorstand kann auch jetzt selbstständig Beschlüsse fassen - dafür wurde er ja demokratisch gewählt. Warum ist das undemokratisch? Ist es auch ein Problem, wenn man von vornherein weiß, wie die Spielregeln sind?


>
> 4. bzgl "Zudem darf ich daran erinnern, dass die Stimme des Obmanns/der Obfrau im Zweifel bzw. bei Stimmengleichheit doppelt zählt, sprich mit deinem Vorschlag kann es zu einer ziemlichen Willkür kommen.":
> Warum kann es hier zu Willkür kommen? Die Stimme des Vostandes zählt laut geltenden Statuten nicht doppelt, sie hat nur mehr Gewicht bei Stimmengleichheit. Bei einer Stimmenthaltung in einer Vorstandsabstimmung macht die Stimme des/der Obmanns/Obfrau keinen Unterschied mehr.
>
> 5. bzgl "effizienter zu arbeiten sollte jeder neue Vorstand sich, wie auch in sonstigen demokratischen Strukturen, einen Modus Operandi, eine Art Geschäftsordnung überlegen":
> Aushöhlen bzw. nicht befolgen kann man jede Regelung - unsere Innenpolitik ist ein lebendes Beispiel dafür. Die Vorstandsmitglieder sollen miteinander reden, konstruktiv sein und sich schließlich an die gemeinsamen Beschlüsse halten müssen. Das geht IMO nur, wenn man sie notfalls sanktionieren kann.
>
> Mein Vorschlag ist auch nur eine Meinung - diese möchte ich bei der GV mit euch besprechen und die Mehrheit darüber entscheiden lassen, ob es eine brauchbare Regelung ist. Ich selber halte sie zumindest für einen Versuch wert.
>
> Lg Adi
>
>
>
> Am 20.05.21 um 16:02 schrieb (spam-protected):
>> Liebe Alle,
>> ich möchte daran erinnern, dass es ureigenste Aufgabe der
>> Generalversammlung, sowie auch eines Parlaments, ist, einen Vorstand
>> zu entheben, da diese dem Vorstand mit der Wahl das Vertrauen
>> ausgesprochen hat.
>>
>> Das ein Gremium Teile von sich selbst entheben kann und kooptieren,
>> also quasi damit dafür sorgen, dass nur bestimmte Interessen verfolgt
>> werden können ist nicht Sinn und Zweck demokratischer Strukturen.
>>
>> Zudem darf ich daran erinnern, dass die Stimme des Obmanns/der Obfrau
>> im Zweifel bzw. bei Stimmengleichheit doppelt zählt, sprich mit deinem
>> Vorschlag kann es zu einer ziemlichen Willkür kommen.
>>
>> 30% für einen Antrag finde ich auch sehr wenig, v.a. da es als
>> "Minderheitenrecht" bezeichnet wird, was ja impliziert, dass eine
>> Minderheit offenbar mit Dingen nicht einverstanden ist. Aber wenn die
>> Mehrheit überstimmt, dann wird mehrheitlich entschieden, so ist das ja
>> auch in den Statuten angelegt. Noch dazu sind es dann offenbar auch
>> nur 30% des Vorstands, noch nicht einmal der gesamten Mitglieder. Ich
>> denke es ist ausreichend, wenn die Generalversammlung, sei sie
>> ordentlich oder außerordentlich, die Macht hat den Vorstand
>> einzuberufen oder zu entheben.
>>
>> Um effektiver und effizienter zu arbeiten sollte jeder neue Vorstand
>> sich, wie auch in sonstigen demokratischen Strukturen, einen Modus
>> Operandi, eine Art Geschäftsordnung überlegen, damit Redebeiträge
>> beispielsweise nicht unnötig ausufern, beim Thema des Vereins
>> "FunkFeuer Wien Verein zur Förderung freier Netze" bleiben und dem
>> Zweck des Vereins und dessen Fortkommen im Sinne der gesamten
>> Community gedient wird.
>>
>> Viele Grüße
>> Maria
>>
>>
>> Am May 20, 2021 8:47:40 AM UTC schrieb Adi Marvillo <(spam-protected)>:
>>
>>      Hallo alle,
>>
>>      Ich möchte eine Abstimmung um Ergänzung der FF-Vereinsstatuten
>>      vorschlagen - neuer Absatz der Vereinsstatuten in §11 als Abs 7.
>>
>>      Inhalt:
>>      Bei Einschränkung der Produktivität im Vorstand haben die
>>      Vorstandsmitglieder aktiv miteinander das Gespräch zu suchen, um einen
>>      Konsens über das zukünftige Vorgehen in der aktuellen
>>      Vorstandskonstellation zu finden - die getroffenen Vereinbarungen sind
>>      für alle Vorstandsmitglieder verbindlich. Sollte das Gespräch mit einem
>>      Vorstandsmitglied nicht möglich sein oder die getroffene Vereinbarung
>>      von diesem missachtet werden, so kann dieses Vorstandsmitglied von
>>      mindestens 30% des Vorstandes bzw. 2 Personen im Vorstand von ihrer
>>      Funktion enthoben werden. In dem Fall muss gleichsam §11 Abs 2 ein
>>      Ersatz des betreffenden Vorstandsmitglieds kooptiert werden.
>>
>>      Begründung:
>>      Die Personen, die den Antrag einbringen die/den Betreffende/-n
>>      auszuschließen sind mindestens 30% bzw. 2 Personen des Vorstandes, somit
>>      ist der Willkür einzelner Personen schon eine Grenze gesetzt. Ich gehe
>>      davon aus, dass im Vorstand niemand jemand anderem etwas böses will und
>>      halte es trotzdem für wichtig, dass der Vorstand eine Handhabe hat, wenn
>>      er merkt, dass eine produktive Vorstandsarbeit mit einem der
>>      Vorstandsmitglieder nicht möglich ist. Dies ist ein Minderheitenrecht
>>      und soll es vereinfachen produktiv arbeiten zu können. Bei so etwas
>>      macht es IMO keinen Sinn etwaige Hürden einzubauen - entweder es
>>      funktioniert, oder es funktioniert nicht - dann muss man sich generell
>>      die Frage stellen, ob man im Verein alles richtig macht.
>>
>>      Lg Adi
>>
>




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