[Wien] Einladung zur FunkFeuer-Generalversammlung am 19.05.2020
Peter Kuhm
(spam-protected)
Mo Mai 11 21:08:06 CEST 2020
Hi,
On Mon, 4 May 2020 23:35:15 +0200 Albert Rafetseder wrote:
> Der Vereinsvorstand lädt Dich ein zur
>
> Ordentlichen Generalversammlung
> am Dienstag, den 19.05.2020
> Eintreffen ab 18:00, Beginn um 18:30
> Ort: online unter https://bbb.runout.at/b/run-ryg-gdk
>
> Tagesordnung:
> * Begrüßung
> * Feststellen der Beschlussfähigkeit
> * Bericht des Vorstands
> * Bericht der Rechnungsprüfer
> * Abstimmung über Entlastung des Vorstands
> * Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer_innen
bei der letzten GV 2019 wurde von der GV die Vorstandsperiode von
einem auf zwei Jahre gehoben. (Die 3 Jahresperiode für die Rechungs-
prüfung blieb unverändert).
Das als aktuelle Statuten verlinkte Dokument unter
https://wiki.funkfeuer.at/images/1/14/Statuten_Funkfeuer_Wien.pdf
ist jedoch mit Stand vom 31.05.2017 und daher veraltet.
Wurde die Statutenänderung gleichzeitig mit der Anzeige des neuen
Vorstands eingereicht? Kam Feedback von der Vereinsbehörde?
Sollte eigentlich auch bzw gerade auf funkfeuer.at aktuell gehalten
werden, nicht nur bei gitlab. Ein Job für die Schriftführung.
Im ZVR findet sich eben auch noch die alte Vertretungsbefugnis von 1 Jahr.
Unter
https://wiki.funkfeuer.at/wiki/Regionen/Wien/Verein/201905_GV_Protokoll#Antr.C3.A4ge
wird angemerkt:
: Änderungen der Statuten müssen von der Vereinsbehörde genehmigt werden,
: bevor sie wirksam werden. In dieser Generalversammlung angenommene
: Änderungsanträge gelten also nicht für die kommende Amtszeit (2019/2020)
: des in dieser Generalversammlung gewählten Vorstand, sondern erst ab der
: darauffolgenden Amtsperiode (vorausgesetzt der Zustimmung der Statuten-
: änderung durch die Behörde).
Das wurde damals auch so ausgesprochen und alle waren sich einig, dass es
statutenänderungslaufbedingt halt noch einmal um eine 1-Jahres-Periode geht.
Nun gibts jedoch auch die Rechtsansicht, dass die Generalversammlung "als Hegemon"
bestimmen kann was sie will, solange es nicht gegen das Gesetz und gegen
die Statuten verstößt. Mit der Willensbekundung künftig nur mehr alle
2 Jahre einen neuen Vorstand zu wählen wird es dann auch gleich rechts-
wirksam, vorbehaltlich der Nichtuntersagung/Zustimmung durch die Behörde.
Ist Rechtsdogmatik. Die Vereinspolizei wirds vermutlich eher so auslegen,
dass es erst möglich wird wenn sie die Änderung abnicken.
s.a.https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/vereine/Seite.220500.html
Müssten wir in dieser Periode, also in Corona-Zeiten derzeit keine
Vorstandswahl halten, so wär eine Online-GV sicher entspannter. Leider
vernehm ich hier immer wieder bad vibes die mich zweifeln lassen, dass
wir das ganze einvernehmlich über die Runde bringen. Obwohl, letztes
Jahr gings auch.
Ich bin ja eigentlich wegen dem Spaß am Gerät in dieser Sandkiste
und nicht um nicht um zu sehen wie sich fellow beings wechselweise
Dinge an den Kopf werfen.
--- snip ---
Betreff: [Wien] Protokoll der GV, Grüße vom neuen Vorstand
Datum: Fri, 7 Jun 2019 14:10:58 +0200
[...]
Übertragung von Stimmrecht auf max 1
Merge Request #12 bei 8 dafür zu 23 dagegen abgelehnt
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/merge_requests/12
Übertragung von Stimmrecht auf max 5
Merge Request #13 bei 21 dafür zu 9 dagegen abgelehnt
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/merge_requests/13
Verlängerung der Vorstandsperiode auf 2 Jahre
Merge Request #11 bei 22 dafür zu 6 dagegen bei 5 Enthaltungen angenommen
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/merge_requests/11
[...]
--- snap ---
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