[Wien] Wissenswertes zu 802.11a+n

Josef Semler (spam-protected)
Sa Aug 13 09:19:35 CEST 2011


Guten Morgen Harald,
Da es sich um ein Thema handelt, das andere auch interessieren könnte
(und eine recht brauchbare Linksammlung fürs Erste mal darstellt)
schick ich diesen Teil der Diskussion auch mal an die Wien- und
Graz-Liste.

Tja, die Welt unserer Juristen und erst die der Behörden ist etwas
kompliziert, und die RTR exekutiert genaugenommen immer nur das, was
die EU vorgibt.
Für das Regulativ aller Funkdienste gibt es die sog.
"Funkschnittstellenbeschreibung". Für unseren 5GHz-Bereich gilt da
FSB-LD061.
Diese ist auf http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/funk/frequenzverw/downloads/fsbgb.pdf
ab seite 91 geregelt.
Anm.: FSB-LD060 betrifft unser 2.4GHz Band und findest eine Seite vorher.

Dort sieht alles mal recht angenehm aus. Kein Bandbreitenregulativ,
alle digitalen Modulationsarten 1W EIRP (spitze) u.s.w.
Nur leider findest du auch einen wirklich wunzikleinen Halbsatz, der
es aber in sich hat. Der beschreibt die "(Harmonisierte) Norm, welchen
den Stand der Technik beschreibt"
Darin verweis die FSB auf EN 301893
http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301800_301899/301893/01.05.01_60/en_301893v010501p.pdf
wo du unter 4.7 erkennen kannst, dass der "Stand der Technik "DFS" ist
und wie die Norm diesen "Stand der Technik" versteht.

Das Problem das sich für für Funkfeuer daraus ergibt ist gleich mal doppelt.
1. ATH9K hat (noch) kein DFS. D.h. die Nutzung ist lt. der
Regulierungsbehörde nicht zulässig weil eben der Treiber nicht "Stand
der Technik" ist.
2. Hätten wir DFS, dann mal eine kleine Modellrechnung. Das
Wetterradar befindet sich im Frequenzbereich 5600-5650MHz (Kanäle 120,
124 und 128) und hat so an die 100W Sendeleistung bei einem
Antennengewinn von sicher 30-40dBi. Macht in Summe schlanke 100kW
EIRP! Jeder Sekundäre Funkdienst, der in Sichtweite eines Wetterradars
betrieben werden würde, würde unweigerlich sofort leine ziehen.

Aus diesem Grund sollten wir mal diese 3 Kanäle vorsorglich meiden!
Ich werde diesen ganzen Text hier auch noch in unsere Wiki packen und
vielleicht etwas einfacher formulieren.
Zusätzlich werd ich versuchen, über unseren Frequenkoordinator Zugang
zur RTR zu erhalten. Wenn wir dort unser "Problem" deponieren, zeigen
Wir Kooperationswille zum Ziel der Störungsprävention. Und mehr will
dort ohnehin keiner.

Und noch ein anliegen. die Kanäle 36 bis 64 sind AUSSCHLIESSLICH für
INDOOR vorgesehen, da in diesem Frequenzband militärische und zivile
Flugfunk und Satellitenkommunikation festgelegt ist. Bitte etwaige
Bridges unbedingt umstellen.

Hier noch ein interessantes Dokument aus 2010, wo sich die CEPT
darüber gedanken gemacht hat, wie das denn jetzt eigentlich für das
Flug und Wetterradar ist, wenn in Flugzeugen WLAN verwendet wird.
http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/official/pdf/ECCREP140.PDF
5600-5650MHz nicht verwenden.

LG JoeSemler

Am 13. August 2011 07:18 schrieb  <(spam-protected)>:
> Hast du auch das letzte blatt vonn bmvit aus 2010 gelesen (auf rtr unter
> 5ghz) - ich dachte dort ist abgegrenzt, wer unter 1 w eirp bleibt ist
> geringfügig genug um radar usw. nicht zu stören - aber er kriegt natürlich
> keine garantie, dass er nicht von radar usw gestört wird
>
> http://www.rtr.at/de/tk/Spektrum5GHz/bmvit-info-052010de.pdf
>
> LG Harald
>
>
>
> Zitat von Josef Semler <(spam-protected)>:
>
>> nö, so ist das nicht gemeint.
>> die behörde hat da einige anforderungen an uns, wenn wir im 5g bereich
>> funken.
>>




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