[Wien] Übersichtlichkeit?

Bernd Petrovitsch (spam-protected)
So Jan 25 19:23:14 CET 2009


On Son, 2009-01-25 at 18:20 +0100, Raoul Bhatia wrote:
[...]
> nur weil person A meine emails, gedanken (kurz urheberrechtlich
> geschütztes material) *irgendwo* online stellt (= bei google

Ich weiß ja nicht, wo manche ihr Halbwissen über Urheberrecht bzw.
Copyright her haben, aber Gedanken und Ideen sind urheberrechtlich nicht
schützbar.
Allenfalls kannst Du "Werke" (iSd UrhR/UrhG) schützen (und dazu zählen
die Ideen hinter einem konkreten Werk nunmal nicht).

Aber wenn wir beide dieselbe Idee haben und sie beide unabhängig
voneinander zu Papier bringen (oder in Software implementieren), dann
ist das zumindest aus Urheberrecht/Copyright-Sicht kein Problem.

Ich darf sogar legal Texte von Dir lesen und eine Idee draus recyceln -
solange nicht einfach deinen Text (bzw. zu große Teile) kopiere (udVs
daß dein Text ausreichend Werkshöhe erreicht, um ein "Werk" iSd UrhR zu
sein).

	Bernd
-- 
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