[Wien] juristische fragen /recht auf antenne
Christoph Ulbrich
(spam-protected)
Do Nov 27 10:06:26 CET 2008
Hallo,
ich hab mittlerweile mit einem befreundeten Juristen (der vertritt mich
auch gerade in einer anderen beschwerde beim VwGH) geplaudert, der meint,
dass die Sache eigentlich gut für uns ausschaut. Auch an die
Schlichtungsstelle der MA50 hab ich mich gewandt und auch der Beamte dort,
hat uns geraten einen antrag bei der ma50 einzubringen, da die sache
eigentlich klar wäre und die hausverwaltung vor allem einfach mal
dilettantisch vorgeht. So was würde aber wieder ein paar monate dauern!
Ich kann und will die antenne nicht einfach aufs dach machen, weil der
zugang zum dach abgesperrt ist und ich keinen zugang (sprich schlüssel)
habe.
Mir geht’s auch weniger um die deteils des mietrechts- oder des
wohnungseigentumsgesetzes, sondern um die grundlegende einschränkung
meiner „grundrechte“. Das klingt jetzt großkotzig und querulant – ich (und
die EU-Grundrechtscarta sieht das auch so) sehe es aber eben auch als
wichtigen teil meiner Meinungsfreiheit an, dass ich nicht nur „freien“
zugang zu informationen habe sondern im sinne der rezipientenfreiheit den
kanal über den ich meine informationen beziehe frei wählen kann.
Und im übrigen gehen mir die leute am wecker, die einfach so – obwohl sie
selber dadurch gar nicht eingeschränkt wären – mal gegen jede initiative
sind!
Ich bleib auf jeden fall dran
Lg
christoph
Matthias Šubik <[ mailto:(spam-protected) ](spam-protected)>
schreibt:
Hallo Christoph,
On 14.11.2008, at 19:32, Christoph Ulbrich wrote:
>
>
...
> Bin für tipps (oder einschlägige judiatur) dankbar
> christoph
bin auch kein Jurist,
aber ich schließe mich der Meinung von Harald in Teilen an:
Ich würde die direkte schriftliche Konversation mit dem ständigen
Angebot eines persönlichen Gesprächs suchen, und dabei aufpassen dass
Du nichts schreibst, was hinterher gegen Dich verwendet werden kann.
Dann nach reiflicher Abwägung würde ich bei Stillstand in den
Verhandlungen den Termin für eine höchstordentliche Errichtung der
Antenne wählen, am besten mit dem drei monatigem Abstand zum Abschluß
einer Rechtsschutzversicherung, muß ja nicht teuer sein, muß ja nur
die gegnerische Klage abwehren.
Das ganze Projekt läßt sich nur durchziehen, wenn Du vorhast wirklich
länger in der Wohnung zu bleiben. Sehr beliebt wäre auch die
Errichtung eines Knotens am Nachbardach, weil das durchfädeln des
Anschlusses durch den Dachboden/Keller rechtlich in eine ganz andere
Kategorie fällt.
Ich wünsche Dir einen Erfolg, auch im Sinne eines Erfolges für das
ganze Netz, und hoffe Dir bleibt der offen e Streit erspart.
bG
Matthias
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