[Discuss] Rechtliche Situation von 5GHz Richtfunkstrecken

Wolfgang Graschopf (spam-protected)
Fr Jan 18 18:14:51 CET 2008


Hallo,

Ich habe keine technische sondern eine rechtliche Frage, bei der ihr mir 
vielleicht weiterhelfen könnt.
Vom technischen Standpunkt her, ist eine 5GHz Richtfunktstrecke sicher 
von Vorteil, mehr nicht überlappende Kanäle, weniger Geräte die stören 
könnten, höhere erlaubte Sendeleistung (bis zu 1W statt 100mW im 2.4GHz 
Bereich)...

Aber mir ist die rechtliche Situation nicht ganz klar.
Vorallem eine Zusatzbemerkung in einer Aussendung der Post und 
Fernmeldebehörde versehe ich nicht ganz: 
(http://www.rtr.at/de/tk/Spektrum2400MHz/Info_WLAN_2005_09.pdf)

Auf Seite 2 steht:
"Der Betrieb von 5 GHz WAS/RLAN ist primär für die mobile Nutzung 
vorgesehen. Die Nutzung für portable Anwendungen („nomadic use“ 
entsprechend der ITU-R Empfehlung ITU-R F.1399-1) ist zulässig."

"primär" impliziert für mich "nicht ausschließlich" d.h. dass auch 
andere Einsatzmöglichkeiten zulässig sind. Die ITU-R Empfehlung ist, so 
wie es aussieht leider nicht gratis einzusehen, sondern nur gegen 
Bezahlung, also weiß ich nicht was unter "nomadic use" genau zu 
verstehen ist. Aber ich denke mal nicht, dass 2 fix an Masten montierte 
Richtantennen also "nomadic use" durchgehen.


Im Anhang 2 (Seite 5), in dem es genau um die Frequenzbereiche des 
801.11a Standards geht, steht folgende Klausel bei der generellen 
Bewilligung:

"- Der Betrieb ist nur für mobile
WAS/RLANs und WAS Systemen für
„nomadic use“ entsprechend der ITU-R
Empfehlung zulässig."

hier steht dann eben nicht "primär" sondern "nur"

Was bedeutet das? Dass Richtfunktstrecken in diesem Frequenzbereich 
nicht unter die generelle Gememigung fallen, und speziell genemigt 
werden müssen? oder zumindest angezeigt werden müssen?


Da ihr ja im 5GHz-Bereich Richtfunkstrecken im Einsatz habt, habe ich 
mir gedacht ihr wisst vielleicht mehr über die rechtliche Situation.

Also langer Rede kurzer Sinn, würde mich einfach interessieren ob der 
Betrieb von Richtfunkstrecken (natürlich innerhalb der erlaubten 
Sendeleistungen) in diesem Frequenzbereich in Österreich tatsächlich 
eine generelle Genemigung haben, oder ob man sich damit in deinem 
rechtlichen Graubereich bewegt.

mfg Wolfgang Graschopf












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