[ff] [Discuss] vorratsspeicherung von verbindungsdaten

Adrian Dabrowski (spam-protected)
Sa Apr 1 05:55:05 CEST 2006


Stefan Schlee wrote:
> Inwieweit betrifft Euch die Verpflichtung zur
> Speicherung der Verbindungsdaten Eurer Teilnehmer
> (siehe Beschluß von EU-Kommission und Parlament)? 

das sind fragen die sich größtenteils noch gar nicht beantworten lassen,
weil es für österreich noch keine umsetzung als gesetzesentwurf gibt.
dem eu-papier selbst (und ich habe die entwicklung mitverfolgt) ist
deutlich anzusehen, daß es von leuten gemacht wurde, die keine ahnung
über die struktur und funktionsweise des internets hatten, sondern an
die funktionsweise von circuit-switched telefonnetzen dachten. erst in
den letzten versionen ist ein schwenk richtung internet-tauglichkeit zu
erkennen - aber eben nicht ganz: vieles ist ungeklärt - neben der
technischen machbarkeit einzelner punkte (der aufbau eines direkten
voip-gespräches über enum besteht im einfachsten falle nur aus einem
dns-request an die enum-domain, alles weitere ist direkt zwischen den
peers - wer soll da das gespräch loggen?) ist auch ungeklärt, wer
überhaupt ein ISP ist (jeder der einen eigenen sendmail betreibt?) und
ab welcher größe eine verpflichtung zur vorratsdatenspeicherung besteht.
(muß ein housingprovider seine kunden besniffen, um an die email-daten
zu kommen? was macht er mit TLS zwischen MTAs?)

neben der frage der dauer und den kann-bestimmungen sind das alles
punkte, die erst in der nationalen umsetzung geklärt werden müssen.

als vergleich die bestehenden bestimmungen aus dem tkg und der
überwachungsverordnung: dort ist eine überwachung nur für betreiber von
öffentlichen diensten vorgeschrieben.
eine anmeldung als telekommunikationsdienst bei der RTR ist ebenfalls an
die öffentlichkeit des dienstes gebunden - ist ein dienst nur für eine
geschlossene benutzergruppe und wird er nicht für jedermann
beworben/angeboten ist er nicht meldepflichtig*.

werden unsere dienste nur für 0xff vereinsmitglieder angeboten, könnte
das ausreichen, um "durch den raster" zu fallen.

adrian

*) ok, das ist jetzt nicht der genaue wortlaut der RTR, aber das ist die
hängengebliebene quintessenz der bestimmungen die ich mir vor ein paar
monaten angeschaut habe.




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