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<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
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<div class="moz-cite-prefix">Hallo!<br>
<br>
Zu dieser Thematik möchte ich anmerken, dass mir das Vorgehen, den
Status eines Mitglieds einseitig zu ändern, nicht logisch und auch
nicht rechtskonform erscheint, da dies in den Statuten keine
Deckung findet. (Interessierte bitte P.S. lesen).<br>
<br>
Ich gehe von einem Datenbank- oder Abfragefehler aus, da ich nicht
annehmen kann, dass irgendjemand im Vorstand denken kann, dass er
guten Glaubens einseitig Mitglieder, denen die GV meines Wissens
bereits Vollrechte zuerkannt hat, als a.o. Mitglieder führen
könnte.<br>
Abgesehen davon würde ein solcher Vorgang eine intransparente
Hürde darstellen, die die Gemeinnützigkeit gefährden und somit den
Verein schädigen könnte.<br>
<br>
Das kann ich mir bei keinem der Vorstandsmitglieder vorstellen,
sodass es sich nur um einen Fehler handeln kann. Und diesen bitte
ich Euch, den Verantwortlichen, die hier ehrenamtlich tätig sind,
bitte nachzusehen.<br>
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Und verzeiht MIR bitte die versehentlich verschlüsselt gesendete
Nachricht von vorhin.<br>
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LG<br>
Erich<br>
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P.S.:<br>
Soweit es sich nämlich nicht um juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften (§ 5 Z 1 und 2) handelt,
genügt zum Erwerb der Mitgliedschaft die Übermittlung des
vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrags auf
Mitgliedschaft an ein Vorstandsmitglied. Der Werber wird sodann
gemäß § 5 Z 3 zunächst außerordentliches Mitglied. Wurde dies auf
dem Antrag auch so erklärt, bleibt er a.o. Mitglied. Ist im
Mitgliedsantrag erklärt worden, dass man ordentliches Mitglied
werden möchte, so wird man dies bei Unterbleiben der Verweigerung
automatisch nach Verstreichen von drei Monaten, ohne, dass dem
Antrag widersprochen wurde. Ansonsten kann die Aufnahme auch vor
Ablauf dieser Frist erklärt werden.<br>
<br>
§ 6 des Statuts sieht unter Lebenden ausschließlich den Austritt
oder den Ausschluss vor, wobei letzterer begründet sein muss. Eine
nicht auf übereinstimmenden Willenserklärungen fußende Änderung
der Mitgliedschaftsart sehe ich nicht, außer im Fall der
Ehrenmitgliedschaft - hierfür genügt die Ernennung.<br>
Zum Vorgang, Mitglieder einseitig zurückzustufen, muss gesagt
werden, dass der Status des außerordentlichen Mitglieds ja nur als
Kompromiss zwischen von Teilen der Community unerwünschten,
vollwertigen Vereinsmitgliedschaften und der aus administrativen
Gründen nicht haltbaren Zugangsgewährung an ansonsten
vereinsfremde Personen sodann als Art Schnuppermitgliedschaft auf
Dauer gestaltet worden ist - die aktuelle Fassung, die einige
minimale Abänderungen (etwa die Dreimonatsfrist statt sechs
Monaten) erfahren hat, geht meines Wissens noch auf den Entwurf,
den der damalige Obmann Joe Semler zur Abstimmung gebracht hat
zurück. Die Urfassung dazu stammte von mir und ich traue mich
daher zu artikulieren, dass der Vorgang der einseitigen
Rückstufung niemals intendiert war.<br>
<br>
<br>
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Am 23.05.21 um 23:59 schrieb Florian Schütz:<br>
</div>
<blockquote type="cite"
cite="mid:trinity-d9682d78-8f1c-461d-b515-8cc27b817701-1621807198007@3c-app-gmx-bs67">
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
<div style="font-family: Verdana;font-size: 12.0px;">
<p><span style="font-size:12pt"><span
style="font-family:"Calibri",sans-serif">Ich
hatte in den letzten Tagen zwar Kontakt mit Teilen des
Vorstandes, aber leider weder mit dem
Schriftführerstellvertreter, der meinen Status als
ordentliches Mitglied angezweifelt hat, noch mit dem
Obmann, der in der derzeitigen Pattsituation ja das
entscheidende Stimmrecht hat.</span></span></p>
<p><span style="font-size:12pt"><span
style="font-family:"Calibri",sans-serif">Daher
stelle ich den <u>Antrag</u> für eine Erläuterung dieser
Situation und eine Stellungnahme des Obmanns und des
Schriftführerstellvertreter bei der Generalversammlung
noch vor etwaigen Wahlen. Außerdem erwarte ich, dass allen
angezweifelten Ordentlichen Mitglieder das Stimmrecht
gewährt wird! Falls es hier noch Zweifel von Teilen des
Vorstandes gibt erwarte ich mir eine Klärung vor den
Wahlen, da es hier um mehr als 10% der Stimmberechtigten
geht.</span></span></p>
<p>lg</p>
<p>Florian Schütz</p>
</div>
<br>
<fieldset class="mimeAttachmentHeader"></fieldset>
</blockquote>
<br>
</body>
</html>