<html><head></head><body>Liebe Alle,<br>ich möchte daran erinnern, dass es ureigenste Aufgabe der Generalversammlung, sowie auch eines Parlaments, ist, einen Vorstand zu entheben, da diese dem Vorstand mit der Wahl das Vertrauen ausgesprochen hat. <br><br>Das ein Gremium Teile von sich selbst entheben kann und kooptieren, also quasi damit dafür sorgen, dass nur bestimmte Interessen verfolgt werden können ist nicht Sinn und Zweck demokratischer Strukturen.<br><br>Zudem darf ich daran erinnern, dass die Stimme des Obmanns/der Obfrau im Zweifel bzw. bei Stimmengleichheit doppelt zählt, sprich mit deinem Vorschlag kann es zu einer ziemlichen Willkür kommen.<br><br>30% für einen Antrag finde ich auch sehr wenig, v.a. da es als "Minderheitenrecht" bezeichnet wird, was ja impliziert, dass eine Minderheit offenbar mit Dingen nicht einverstanden ist. Aber wenn die Mehrheit überstimmt, dann wird mehrheitlich entschieden, so ist das ja auch in den Statuten angelegt. Noch dazu sind es dann offenbar auch nur 30% des Vorstands, noch nicht einmal der gesamten Mitglieder. Ich denke es ist ausreichend, wenn die Generalversammlung, sei sie ordentlich oder außerordentlich, die Macht hat den Vorstand einzuberufen oder zu entheben.<br><br>Um effektiver und effizienter zu arbeiten sollte jeder neue Vorstand sich, wie auch in sonstigen demokratischen Strukturen, einen Modus Operandi, eine Art Geschäftsordnung überlegen, damit Redebeiträge beispielsweise nicht unnötig ausufern, beim Thema des Vereins "FunkFeuer Wien Verein zur Förderung freier Netze" bleiben und dem Zweck des Vereins und dessen Fortkommen im Sinne der gesamten Community gedient wird.<br><br>Viele Grüße<br>Maria<br><br><br><div class="gmail_quote">Am May 20, 2021 8:47:40 AM UTC schrieb Adi Marvillo <adi5@gmx.at>:<blockquote class="gmail_quote" style="margin: 0pt 0pt 0pt 0.8ex; border-left: 1px solid rgb(204, 204, 204); padding-left: 1ex;">
<pre class="k9mail">Hallo alle,<br><br>Ich möchte eine Abstimmung um Ergänzung der FF-Vereinsstatuten<br>vorschlagen - neuer Absatz der Vereinsstatuten in §11 als Abs 7.<br><br>Inhalt:<br>Bei Einschränkung der Produktivität im Vorstand haben die<br>Vorstandsmitglieder aktiv miteinander das Gespräch zu suchen, um einen<br>Konsens über das zukünftige Vorgehen in der aktuellen<br>Vorstandskonstellation zu finden - die getroffenen Vereinbarungen sind<br>für alle Vorstandsmitglieder verbindlich. Sollte das Gespräch mit einem<br>Vorstandsmitglied nicht möglich sein oder die getroffene Vereinbarung<br>von diesem missachtet werden, so kann dieses Vorstandsmitglied von<br>mindestens 30% des Vorstandes bzw. 2 Personen im Vorstand von ihrer<br>Funktion enthoben werden. In dem Fall muss gleichsam §11 Abs 2 ein<br>Ersatz des betreffenden Vorstandsmitglieds kooptiert werden.<br><br>Begründung:<br>Die Personen, die den Antrag einbringen die/den Betreffende/-n<br>auszuschließen sind mindestens 30% bzw. 2 Personen des Vorstandes, somit<br>ist der Willkür einzelner Personen schon eine Grenze gesetzt. Ich gehe<br>davon aus, dass im Vorstand niemand jemand anderem etwas böses will und<br>halte es trotzdem für wichtig, dass der Vorstand eine Handhabe hat, wenn<br>er merkt, dass eine produktive Vorstandsarbeit mit einem der<br>Vorstandsmitglieder nicht möglich ist. Dies ist ein Minderheitenrecht<br>und soll es vereinfachen produktiv arbeiten zu können. Bei so etwas<br>macht es IMO keinen Sinn etwaige Hürden einzubauen - entweder es<br>funktioniert, oder es funktioniert nicht - dann muss man sich generell<br>die Frage stellen, ob man im Verein alles richtig macht.<br><br>Lg Adi<br></pre></blockquote></div></body></html>