[Wien] Einladung zur FunkFeuer-Generalversammlung am 19.05.2020

Peter Kuhm (spam-protected)
Di Mai 12 00:33:43 CEST 2020


Ich nochmal:

On Mon, 11 May 2020 21:08:06 +0200 Peter Kuhm wrote:

> bei der letzten GV 2019 wurde von der GV die Vorstandsperiode von
> einem auf zwei Jahre gehoben. (Die 3 Jahresperiode für die Rechungs-
> prüfung blieb unverändert).
> 
> Das als aktuelle Statuten verlinkte Dokument unter
> https://wiki.funkfeuer.at/images/1/14/Statuten_Funkfeuer_Wien.pdf
> ist jedoch mit Stand vom 31.05.2017 und daher veraltet.
> 
> Wurde die Statutenänderung gleichzeitig mit der Anzeige des neuen
> Vorstands eingereicht? Kam Feedback von der Vereinsbehörde?
> 
> Sollte eigentlich auch bzw gerade auf funkfeuer.at aktuell gehalten
> werden, nicht nur bei gitlab. Ein Job für die Schriftführung.
> 
> Im ZVR findet sich eben auch noch die alte Vertretungsbefugnis von 1 Jahr.
> 
> 
> Unter
> https://wiki.funkfeuer.at/wiki/Regionen/Wien/Verein/201905_GV_Protokoll#Antr.C3.A4ge
> wird angemerkt:
> 
> : Änderungen der Statuten müssen von der Vereinsbehörde genehmigt werden,
> : bevor sie wirksam werden. In dieser Generalversammlung angenommene
> : Änderungsanträge gelten also nicht für die kommende Amtszeit (2019/2020)
> : des in dieser Generalversammlung gewählten Vorstand, sondern erst ab der
> : darauffolgenden Amtsperiode (vorausgesetzt der Zustimmung der Statuten-
> : änderung durch die Behörde).
> 
> Das wurde damals auch so ausgesprochen und alle waren sich einig, dass es
> statutenänderungslaufbedingt halt noch einmal um eine 1-Jahres-Periode geht.
> 
> Nun gibts jedoch auch die Rechtsansicht, dass die Generalversammlung "als Hegemon"
> bestimmen kann was sie will, solange es nicht gegen das Gesetz und gegen
> die Statuten verstößt. Mit der Willensbekundung künftig nur mehr alle
> 2 Jahre einen neuen Vorstand zu wählen wird es dann auch gleich rechts-
> wirksam, vorbehaltlich der Nichtuntersagung/Zustimmung durch die Behörde.
> Ist Rechtsdogmatik. Die Vereinspolizei wirds vermutlich eher so auslegen,
> dass es erst möglich wird wenn sie die Änderung abnicken.
> 
> s.a.https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/vereine/Seite.220500.html


auf der o.g. Seite steht weit unten übrigens noch ein extra Vermerk:

=== SNIP ===
Zusätzliche Informationen

Wenn ein Verein mit einer Statutenänderung noch in derselben Mitglieder-
versammlung eine Neuwahl seines Leitungsorgans aufgrund der geänderten
Statuten verbinden will, steht ihm dies frei. Die bei dieser Gelegenheit
bestellten organschaftlichen Vertreterinnen/organschaftlichen Vertreter
müssen dann sowohl die Statutenänderung als auch ihre Bestellung anzeigen
(Wahlanzeige).
=== SNAP ===

Das klingt sehr so als wär auch in unserem Fall die weitere Inkaufnahme
einer 1 Jahres-Periode nicht notwendig gewesen.

Wie schon geschrieben, der Willer der GV war, künftig nur mehr 2 Jahres-
perioden doch alle haben es so verstanden, dass dieser Vorstand nur für
ein Jahr gewählt wird, weils halt nicht anders geht. Denkbar wär, dass
den derzeitigen Amtsträgern damals eine Kandidatur für ein Jahr leichter
in ihre Lebensplanung passte, aber scheinbar kandidieren eh alle wieder.
Danke an alle für ihr Engagement.

> Müssten wir in dieser Periode, also in Corona-Zeiten derzeit keine
> Vorstandswahl halten, so wär eine Online-GV sicher entspannter. Leider
> vernehm ich hier immer wieder bad vibes die mich zweifeln lassen, dass
> wir das ganze einvernehmlich über die Runde bringen. Obwohl, letztes
> Jahr gings auch.

lg,
Peter




Mehr Informationen über die Mailingliste Wien