[Wien] Verbindlichkeiten

ADM (spam-protected)
Do Nov 21 17:24:09 CET 2013


Grundsätzlich kommt es auf die Form der Willenserklärung nicht an. Ein
mündlich oder konkludent geschlossener Vertrag ist genauso gültig wie
ein schriftlicher. Es gibt bei uns nur wenige Ausnahmen, bei denen vom
Gesetz die Gültigkeit eines Vertrages an die Schriftform gebunden ist.
Das Problem ist allenfalls die Beweisbarkeit - und da geht die Frage
zurück an die Techniker: kann man beweisen, dass ein nicht signiertes
Email von einem bestimmten Absender stammt?

lg Jan


Am 19.11.2013 12:52, schrieb Marc Stibane:
>
> Am 19.11.2013 um 12:47 schrieb Roland <(spam-protected)
> <mailto:(spam-protected)>>:
>
>> Kleine Offtopic Frage: wie verbindlich sind nicht signierte E-Mails
>> in einer Mailingliste?
>
> Natürlich gar nicht. Ich gehe einfach mal davon aus, dass jedem
> Besteller hier seine eigene Reputation in der Gruppe mehr wert ist als
> 30 Silberlinge...
>
> Und notfalls werde ich überschüssige Pis sicher auch so wieder los.
>
>
>
> -- 
> A: Yes.
>> Q: Are you sure?
>>> A: Because it reverses the logical flow of conversation.
>>>> Q: Why is top posting annoying in email?
>
>
>
>
>
> --
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