[Discuss] Rechtliche Situation von 5GHz Richtfunkstrecken

Aaron Kaplan (spam-protected)
Fr Jan 18 22:39:10 CET 2008


Unseres wissens nach (und das kann die fernmeldebehoerde auf anfrage  
sicher bestaetigen) ist 5Ghz fuer richtfunkstrecken erlaubt, solange  
die maximale sendeleistung (1W EIRP) eingehalten wird UND DFS  
aktiviert ist.
DFS schaltet den kanal um, wenn der radar gerade senden will. DFS  
eingeschalten zu lassen ist echt wichtig.


lg,
a.



On Jan 18, 2008, at 6:14 PM, Wolfgang Graschopf wrote:

> Hallo,
>
> Ich habe keine technische sondern eine rechtliche Frage, bei der  
> ihr mir
> vielleicht weiterhelfen könnt.
> Vom technischen Standpunkt her, ist eine 5GHz Richtfunktstrecke sicher
> von Vorteil, mehr nicht überlappende Kanäle, weniger Geräte die stören
> könnten, höhere erlaubte Sendeleistung (bis zu 1W statt 100mW im  
> 2.4GHz
> Bereich)...
>
> Aber mir ist die rechtliche Situation nicht ganz klar.
> Vorallem eine Zusatzbemerkung in einer Aussendung der Post und
> Fernmeldebehörde versehe ich nicht ganz:
> (http://www.rtr.at/de/tk/Spektrum2400MHz/Info_WLAN_2005_09.pdf)
>
> Auf Seite 2 steht:
> "Der Betrieb von 5 GHz WAS/RLAN ist primär für die mobile Nutzung
> vorgesehen. Die Nutzung für portable Anwendungen („nomadic use“
> entsprechend der ITU-R Empfehlung ITU-R F.1399-1) ist zulässig."
>
> "primär" impliziert für mich "nicht ausschließlich" d.h. dass auch
> andere Einsatzmöglichkeiten zulässig sind. Die ITU-R Empfehlung  
> ist, so
> wie es aussieht leider nicht gratis einzusehen, sondern nur gegen
> Bezahlung, also weiß ich nicht was unter "nomadic use" genau zu
> verstehen ist. Aber ich denke mal nicht, dass 2 fix an Masten  
> montierte
> Richtantennen also "nomadic use" durchgehen.
>
>
> Im Anhang 2 (Seite 5), in dem es genau um die Frequenzbereiche des
> 801.11a Standards geht, steht folgende Klausel bei der generellen
> Bewilligung:
>
> "- Der Betrieb ist nur für mobile
> WAS/RLANs und WAS Systemen für
> „nomadic use“ entsprechend der ITU-R
> Empfehlung zulässig."
>
> hier steht dann eben nicht "primär" sondern "nur"
>
> Was bedeutet das? Dass Richtfunktstrecken in diesem Frequenzbereich
> nicht unter die generelle Gememigung fallen, und speziell genemigt
> werden müssen? oder zumindest angezeigt werden müssen?
>
>
> Da ihr ja im 5GHz-Bereich Richtfunkstrecken im Einsatz habt, habe ich
> mir gedacht ihr wisst vielleicht mehr über die rechtliche Situation.
>
> Also langer Rede kurzer Sinn, würde mich einfach interessieren ob der
> Betrieb von Richtfunkstrecken (natürlich innerhalb der erlaubten
> Sendeleistungen) in diesem Frequenzbereich in Österreich tatsächlich
> eine generelle Genemigung haben, oder ob man sich damit in deinem
> rechtlichen Graubereich bewegt.
>
> mfg Wolfgang Graschopf
>
>
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